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20.05.2024

20.07.2009

Gruppenakkreditierung ab sofort nicht mehr möglich

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Am 12. Mai 2009 hat der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) beschlossen, dass auf einer Akkreditierungsurkunde nur eine juristische Person als akkreditierte Stelle aufgeführt werden darf. Damit folgt der DAR den Vorgaben der European co-operation for Accreditation (EA) und der ISO 17011. Aufgrund dieses Beschlusses werden zukünftig nur noch Akkreditierungsurkunden mit einer juristischen Person ausgestellt.

Quelle: DACH GmbH