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20.05.2024

09.07.2009

Leitlinien Trinkwasseruntersuchung veröffentlicht

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Die "Leitlinien" der Unabhängigen Stellen nach TrinkwV 2001 wurden veröffentlicht. Sie beruhen auf dem Einvernehmen der Unabhängigen Stellen Deutschlands nach Trinkwasserverordnung 2001 und dienen der bundesweiten Harmonisierung und Schaffung der erforderlichen Transparenz der Kriterien für die Aufnahme von Trinkwasseruntersuchungsstellen in eine Liste gemäß § 15 (4) und deren Überwachung gemäß §15 (5) der Trinkwasserverordnung. Es soll sichergestellt werden, dass zusätzlich zur Akkreditierung alle Voraussetzungen zur rechtskonformen Trinkwasseruntersuchung gegeben sind. Sie unterstützen damit auch einen einheitlichen Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Sie dienen Informationszwecken und sollen die Arbeit der Unabhängigen Stellen erleichtern. Sie werden kontinuierlich fortgeschrieben, stellen allerdings keine verbindliche Handlungsanweisung dar. Hinsichtlich der Umsetzung der Trinkwasserverordnung handelt jede einzelne Unabhängige Stelle in eigener Verantwortung im Rahmen der ihr zugewiesenen (länderspezifischen) Zuständigkeit.

Quelle: DACH GmbH