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20.05.2024

01.07.2009

Bundestag verabschiedet Gendiagnostikgesetz

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Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen verabschiedet (Gendiagnostikgesetz - GenDG). Dabei ist der Bundestag der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit gefolgt und hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Ausschussfassung angenommen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2009 beschlossen, gegen diese Fassung keinen Einspruch einzulegen.

Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Laboratorien, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen, nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein müssen. Für die Akkreditierung müssen die Laboratorien die erfolgreiche Teilnahme an geeigneten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen nachweisen. Ferner werden heimliche Abstammungsgutachten mit dem Gesetz verboten.

Dem Vorschlag der Bundesregierung, dass Laboratorien, die genetische Untersuchungen zum Zwecke der Diagnostik durchführen, nach der DIN EN ISO 15189 akkreditiert sein müssen, ist der Bundestag nicht gefolgt.

Quelle: DACH GmbH