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20.05.2024

14.04.2009

Ab 2010 keine nationale Akkreditierungsstelle - Konsequenzen für die DACH und die akkreditierten Stellen

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Seit dem 02. September 2008 ist die Verordnung (EG) Nr. 765/08 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung in Kraft. Wir haben über die Verordnung und deren Inhalt bereits im Sommer 2008 informiert. In der Verordnung ist u.a. festgelegt, dass jeder EU-Mitgliedsstaat ab dem 01.01.2010 nur "eine" Akkreditierungsstelle benennt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist mit der Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle befasst. In einem speziellen Gesetz ist festzulegen, wie die neue nationale Akkreditierungsstelle rechtlich organisiert sein soll. Leider konnte bislang kein Einvernehmen zwischen den Bundesressorts zu einem entsprechenden Gesetzentwurf hergestellt werden. Für den (wahrscheinlichen) Fall, dass in dieser Legislaturperiode kein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden kann, würde dies bedeuten, dass Deutschland zum 01.01.2010 über keine nationale Akkreditierungsstelle verfügen wird.

Akkreditierungen der DACH behalten auf jeden Fall bis zum Ablauf der Akkreditierungsurkunde ihre Gültigkeit

In Artikel 39 der Verordnung ist als Übergangsbestimmung festgelegt, dass Akkreditierungsurkunden, die vor dem 01. Januar 2010 ausgestellt wurden, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014, gültig bleiben können. Im Falle ihrer Verlängerung oder Erneuerung gilt jedoch die Verordnung.

Nach derzeitigem Kenntnisstand bedeutet die Übergangsbestimmung, dass ab dem 01.01.2010 und bis zur Etablierung der nationalen Akkreditierungsstelle keine Erst- und Reakkreditierungen in Deutschland erteilt werden können.

Die DACH wird versuchen, die für das Jahr 2010 vorgesehenen Reakkreditierungen auf das Jahr 2009 vorzuziehen - sofern die akkreditierten Stellen es wünschen -, so dass (nahezu) alle akkreditierten Stellen der DACH über das Jahr 2009 hinaus eine gültige und damit anerkannte Akkreditierung besitzen. Die DACH wird dazu die akkreditierten Stellen anschreiben, um die notwendigen Schritte gemeinsam abzustimmen.

Stellen, die noch nicht akkreditiert sind, aber in den nächsten Jahren eine Akkreditierung vorgesehen haben, sollten schnellstmöglich einen Antrag auf Akkreditierung bei der DACH stellen.

Quelle: DACH GmbH