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03.05.2024

13.01.2009

Einsichten eines Laborberaters (1): Kriminaltechnik, Rechtsmedizin, Genehmigungs- und Überwachungsbehörde: Prüflabor, Inspektionsstelle, oder beides?

Helmut Martens, MartensLabConsult

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Was ist besser: Akkreditierung gemäß ISO/IEC 17025 oder gemäß ISO/IEC 17020? Oder beides? Dann aber wie?

Vor einigen Jahren haben die ersten Rechtsmedizinischen und Kriminaltechnischen Institute sowie Laboratorien von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden damit begonnen, sich gemäß ISO/IEC 17025 in einzelnen Aufgabengebieten als Prüflaboratorien akkreditieren zu lassen. ENFSI, ein Verband, in dem sich viele der europäischen Kriminaltechnischen Institute und Laboratorien zusammengeschlossen haben, geht im Hinblick auf die Tätigkeitsschwerpunkte in vielen Sachgebieten der Kriminaltechnik tendenziell dazu über, eine Akkreditierung als Inspektionsstelle gemäß ISO/IEC 17020 für ebenso angemessen zu halten. Macht dieses Sinn und wenn ja, auch für die anderen oben genannten?

Das Kriminaltechnische Institut des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden hat inzwischen ein integriertes Managementsystem eingeführt, in welchem die Forderungen beider Normen gleichermaßen berücksichtigt, aber separat auditiert und akkreditiert werden, was sich auch in der Vergabe zweier Urkunden niederschlägt.


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