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05.05.2024

06.05.2019

Verantwortungsvoller Handel mit Konfliktrohstoffen

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Wie steht es um die Konfliktmineralienverordnung der EU? Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen haben Anfang der Woche ihre Bewertung der bisherigen Umsetzung veröffentlicht.

Seit der Verabschiedung der Verordnung 2017 sei bereits einiges passiert, erklären die 13 Verbände, darunter Germanwatch, PowerShift und Amnesty International, in ihrem Papier: Die EU-Kommission verabschiedete verschiedene Maßnahmen, um grundlegende Probleme in den Minerallieferketten zu beheben, führte ein System für die Erfassung der Sorgfaltspflicht ein und forderte die Mitgliedstaaten auf, Mineral- und Metallimporteure zu erfassen.

Um sicherzustellen, dass Importeure die Anforderungen der Verordnung einhalten, müsse sie die Sorgfaltspflichten aber auch tatsächlich überprüfen und sich nicht auf Standards verlassen, fordern die Verbände. Die Mitgliedstaaten müssten zudem Verstöße sanktionieren und veröffentlichen, welche Unternehmen mit Mineralien aus Konfliktgebieten handeln. Die gesamte Einschätzung der Verbände und ihre Empfehlungen lesen Sie hier.

Die 2017 verabschiedete Verordnung verpflichtet Importeure von Gold, Tantal, Zinn oder Wolfram dazu, sicherzustellen, dass ihre Lieferanten in Konfliktgebieten Menschenrechtsstandards einhalten. Damit soll verhindert werden, dass Konflikte und Menschenrechtsverletzungen durch den Handel mit diesen Mineralien finanziert werden. Die Sorgfaltspflichten für Unternehmen treten ab Januar 2021 in Kraft, derzeit werden die Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Umsetzung der Verordnung in Zukunft ermöglichen sollen.

» Bewertung der zivilgesellschaftlichen Organisationen

Quelle: Deutscher Naturschutzring / EU Koordination