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18.05.2024

30.03.2016

Bericht der EU-Kommission Kommission zum Gebrauch von Bioziden erschienen

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In einem aktuellen Bericht untersucht die EU-Kommission den nachhaltigen Gebrauch von Bioziden in der EU sowie mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken für Umwelt und Gesundheit.

Biozide sind in Desinfektionsmitteln, Holzschutzmitteln und Insektiziden enthalten. Seit 2013 regelt die EU-Verordnung 528/2012 Zulassung und Gebrauch von Bioziden auf dem europäischen Markt. Auf deren Grundlage sollte die EU-Kommission bis 2015 gefährliche Substanzen identifizieren und untersuchen ob diese durch bessere Alternativen zu ersetzen sind. Wie der Umweltnachrichtendienst ENDS berichtet, wurde die Frist durch die Kommission nun auf 2024 verschoben.

Das Zulassungsverfahren für Biozide soll laut Kommission künftig sicherstellen, dass als aktiv anerkannte Substanzen innerhalb von drei Jahren Produktzulassungen ausgestellt, korrigiert oder abgelehnt werden. Der aktuelle Bericht appelliert außerdem an die Mitgliedstaaten, zusätzliche Mittel freizugeben und sicherzustellen, dass keine Produkte illegal auf den Markt gelangen und die freigegebenen Produkte korrekt gekennzeichnet sind.

Hinsichtlich der Risiken für Umwelt und Gesundheit durch Biozide, kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die existierenden rechtlichen Vorschriften und Maßnahmen ausreichend seien.

» Bericht zum Dowmload (engl.)

Quelle: Deutscher Naturschutzring / EU Koordination