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19.05.2024

02.04.2019

EU-Plastikgesetzgebung - wirkungsvoll oder für die Tonne?

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Den bisher prominentesten Bestandteil der europäischen Plastikstrategie legte die Kommission Ende Mai 2018 vor: Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt soll die Verschmutzung der Umwelt durch Plastikprodukte verringern, die nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Die Kommission schlug vor, mit der Richtlinie die zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukte zu regulieren.

Am 19. Dezember präsentierten EU-Parlament und Rat ihr Verhandlungsergebnis zum Inhalt der Richtlinie. Während sich die Institutionen über ein Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff im Grundsatz einig waren, mussten sie in Bezug auf die Verantwortung der Hersteller, verpflichtende Reduktionsziele, Recyclinganteile und Sammlungsziele Kompromisse finden.

Eines der wichtigsten Ergebnisse: Ab 2021 sollen Einwegprodukte aus Kunststoffverboten werden, für die es bereits Alternativen aus anderen Materialien gibt. Das Verbot gilt auch für Lebensmittelbehälter aus aufgeschäumtem Polystyrol und Produkte aus oxo-abbaubarem Plastik, das an der Luft in kleinste Mikroplastikpartikel zerfällt. Hersteller müssen in Zukunft außerdem die Kosten dafür tragen, dass ihre Produkte aus der Umwelt aufgesammelt, ordnungsgemäß entsorgt und die Verbraucher über die Folgen unsachgemäßer Entsorgung aufgeklärt werden. Diese erweiterte Herstellerverantwortung gilt unter anderem für Zigarettenfilter und Fischfanggeräte und soll ab 2023 in Kraft treten.

Um den Ressourcenverbrauch weiter zu senken und Wiederverwendung zu fördern, sollen Getränkeflaschen aus Kunststoff ab 2030 mindestens zu 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Die Richtlinie sieht außerdem Hinweise auf Produkten vor, die Plastik enthalten, und vor den Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung warnen. Für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher müssen Mitgliedstaaten keine Reduktionsziele festlegen, sondern den Verbrauch nur "bedeutend senken." Ab 2029 sollen Getränkeflaschen aus Kunststoff zu 90 Prozent getrennt gesammelt werden, beispielsweise durch die Einführung eines Pfandsystems. Außerdem sollen die Deckel der Flaschen ab 2024 fest an den Behältern befestigt sein.

Plastikstrategie

Deutsche und europäische Umweltverbände begrüßen die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz. Sie fordern eine schnelle Umsetzung in europäisches und nationales Recht, damit die gesetzten Ziele tatsächlich erreicht werden. Außerdem betonen sie die Bedeutung der Abfallvermeidung als oberstes Ziel der europäischen Abfallpolitik.

Einwegplastikrichtlinie

Auch die Einwegplastikrichtlinie stößt bei Umweltverbänden (Allianz Rethink Plastic, Deutsche Umwelthilfe, NABU) auf Zustimmung. Das Verbot bestimmter Produkte, eine Kostenbeteiligung der Hersteller, Getrenntsammlungsziele und Mindestquoten für Recyclinganteile sind wichtige Maßnahmen und ein erster Schritt gegen die Plastikverschmutzung.

Nichtsdestotrotz ist die Richtlinie an einigen Stellen nicht ambitioniert genug. So konnten die Verhandlungsparteien sich nicht auf verbindliche EU-weite oder nationale Reduktionsziele für Getränkebecher und Lebensmittelbehälter einigen, um den Verbrauch tatsächlich zu reduzieren. Die beschlossene Formulierung, den Verbrauch dieser Produktgruppen "bedeutend zu senken" lässt den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum.

Auch im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung können sich Mitgliedstaaten für freiwillige Vereinbarungen entscheiden und die Umsetzung der Richtlinie damit verwässern. Um das Plastik- und Abfallproblem wirklich zu lösen und die Prinzipien einer Kreislaufwirtschaft zu erfüllen, muss auch sichergestellt werden, dass Einwegprodukte aus Plastik durch Mehrweglösungen und nicht durch andere Einwegprodukte ersetzt werden. Dafür braucht es verbindliche Wiederverwendungsquoten.

Der Erfolg der Richtlinie ist letztendlich davon abhängig, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Wenn sie unverzüglich ehrgeizige Ziele zur Reduzierung von Einwegkunststoffen festlegen und sicherstellen, dass die Hersteller für ihre Umweltverschmutzung aufkommen, kann die Richtlinie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten.

» Weiterführende Informationen

Quelle: Deutscher Naturschutzring / EU Koordination