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14.05.2024

22.06.2017

Zusammenwirken von PAK und aromatischen Aminen - Untersuchungen zur Beeinflussung von toxischen Wirkungen in Zellkulturen

Prof. Thomas Brüning , Dr. Sabine Plöttner , Dr. Heiko Käfferlein , Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Ruhr-Universität Bochum


Mischexpositionen gegenüber Gefahrstoffen können an vielen Arbeitsplätzen vorkommen und Gefährdungsanalysen erschweren. Von besonderer Bedeutung ist die Frage nach dem Zusammenwirken von aromatischen Aminen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der Krebsentstehung, da Mischexpositionen gegenüber diesen Substanzklassen sowohl am Arbeitsplatz (z.B. in Kokereien) als auch in der Umwelt (u.a. Bestandteile des Tabakrauchs) vorkommen können. Bislang ist nur wenig darüber bekannt, ob und wie sich die Substanzen spezifisch im Zielorgan Harnblase bei einer Ko-Exposition gegenseitig in ihren Wirkungen beeinflussen, beispielweise verstärken können. Im IPA wird daher spezifisch der Frage nach dem Zusammenwirken aromatischer Amine und PAK mit Hilfe eines Zellkulturmodells der Harnblase und unter standardisierten Bedingungen nachgegangen.

Der Zusammenhang zwischen der Entstehung von Harnblasenkrebs und Expositionen gegenüber bestimmten aromatischen Aminen (Arylaminen) ist seit Langem bekannt. Erste Beobachtungen in diesem Kontext wurden bereits Ende des 19. Jahrhunderts veröffentlicht. Zahlreiche aromatische Amine sind gemäß der GHS-Verordnung (EG) 1272/2008 in die Gefahrenkategorien 1A (krebserzeugend für den Menschen) und 1B (krebserzeugend im Tierversuch) für karzinogene Stoffe eingestuft oder gelten als krebsverdächtig (Kategorie 2). "Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine" können in Deutschland als Berufskrankheit Nr. 1301 anerkannt werden. Die aromatischen Amine 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, 4-Chlor-o-toluidin, Benzidin und o-Toluidin gelten dabei als geeignet, beim Menschen Harnblasenkrebs auszulösen.


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