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16.05.2024

13.10.2022

Riechen wir nur mit der Nase oder mit unserem ganzen Körper?

Dr. Christian Monsé, Dr. Kirsten Sucker, Vanessa Thiele, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Ruhr-Universität Bochum

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Zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte sogenannte Geruchsleitwerte aufgestellt. Grundlage dafür sind geeignete Geruchsschwellen. Im Rahmen eines Projektes überprüft das IPA, ob diese Geruchsschwelle eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung eines Geruchs in einem Innenraum erlaubt.

Luftqualität an Innenraumarbeitsplätzen seit Jahren ein Thema

Die Unfallversicherungsträger beschäftigt das Thema "schlechte Luftqualität und störende Gerüche am Innen raumarbeitsplatz" seit vielen Jahren, unter anderem im Zusammenhang mit der Erweiterung des Präventionsauftrags nach § 1 SGB VII zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um die Vorgehensweise bei der Ermittlung und Beurteilung chemischer Verunreinigungen in der Luft von Innenraumarbeitsplätzen zu standardisieren.

Gleichzeitig sollen den Unfallversicherungsträgern für die Praxis Hilfestellungen bei der Erfassung und Bewertung von gesundheitlichen Beschwerden und störenden Gerüchen gegeben werden. So wurden verlässliche Richt und Referenzwerte für Luftschadstoffe in Innenräumen und speziell in Büroräumen aufgestellt.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes vom IPA und dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) "Wirkung und Bewertung von Gerüchen an Innenraumarbeitsplätzen" wurde ein Fragebogen entwickelt. Mit seiner Hilfe kann die Häufigkeit von Beschwerden über das Raumklima, gesundheitliche Beschwerden und Angaben zur Geruchsbelästigung erhoben werden (Sucker et al., 2021). Die Ergebnisse werden dann mit Werten aus einer nicht belasteten, unauffälligen Referenzpopulation verglichen, um so Befindlichkeitsstörungen und Beschwerden über Geruchsbelästigungen zu objektivieren.


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