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16.05.2024

26.06.2012

"Alkoholfreie" Getränke: Wirklich ohne Alkohol?

Dr. Peter Lenz, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg

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Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2011 die Gehalte an Alkohol (Ethanol) in unterschiedlichen Getränken und anderen Lebensmitteln überprüft, in denen der Verbraucher im Allgemeinen keinen Alkohol erwartet. Wie die Ergebnisse zeigen, muss der Verbraucher teilweise aber mit geringen Alkoholmengen rechnen, auch wenn die Angabe "alkoholfrei" rechtmäßig in der Etikettierung verwendet wird.

Insgesamt war in 59 von 191 Proben Alkohol nicht nachweisbar. Bei 97 Proben lag der Gehalt unter 0,1 Volumenprozent (%vol); 35 Proben enthielten 0,1 %vol bis zu max. 2,0 %vol. Dabei handelte es sich v. a. um Erfrischungsgetränke und Milch-produkte. Alle untersuchten Produkte waren rechtmäßig im Verkehr.

Rechtlicher Hintergrund: Bei alkoholischen Getränken wie Wein sind auch alkoholärmere oder als "alkoholfrei" deklarierte Varianten auf dem Markt. Ebenso werden alkoholfreie Cocktails auf Fruchtsaftbasis oder Malztrunk dem Verbraucher angeboten. Malztrunk wird zwar wie obergäriges Bier gebraut, darf aber im Gegensatz zu Malzbier mit Zucker versetzt werden. Deswegen zählt es zur Kategorie der Erfrischungsgetränke. Wird alkoholfreier Wein mit Kohlensäure versetzt und dieses schäumende Getränk in Schaumwein-Glasflaschen abgefüllt, sind diese Produkte als "Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem Wein" zu bezeichnen. Die Angabe "alkoholfreier Sekt" ist unzulässig.


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