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10.05.2024

03.07.2002

125 Jahre Deutsches Patent- und Markenamt

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Diesel-Motor, Radio, Fernsehen, Röntgenstrahlen, Aspirin oder Staubsauger es gibt nahezu keine Erfindung, die sich vom Patentschutz nicht erfassen ließe. Das erste Patent wurde 1877 für das " - Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt. Der Erfindergeist ist bis heute unaufhaltsam: Im Jahr 2001 gingen beim Deutschen Patent- und Markenamt über 64.000 Patentanmeldungen direkt ein.

Das erste Patentgesetz wurde in Venedig im Jahr 1474 erlassen, gefolgt von Großbritannien (1623) und Frankreich (1787). In den deutschen Einzelstaaten gab es erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts patentrechtliche Regelungen, insgesamt 29 Patentgesetze mit jeweils territorialer Wirkung. Alle diese deutschen Gesetze schützten die Erfindung dadurch, dass die erteilten Patente bis zu ihrem Erlöschen geheim gehalten wurden. Erst das deutsche Patentgesetz von 1877 brach mit diesem Prinzip. Patente wurden der Öffentlichkeit erstmals offengelegt. Grundsatz des Schutzrechtsgedankens ist bis heute: "Der Anmelder erhält ein Monopolrecht auf Zeit für die Preisgabe von Wissen an die Allgemeinheit".

Ultramarin zur Eröffnung

Die Einrichtung einer deutschen Patentbehörde wurde im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 festgelegt. Als Kaiserliches Patentamt nahm das Amt am 1. Juli 1877 seine Tätigkeit in Berlin auf. Einen Tag später, am 2. Juli 1877, erhielt Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe". Am 11. Juli 1877 fand die feierliche Eröffnungssitzung im Reichskanzleramt statt. Ab 1919 hieß das Amt "Reichspatentamt".
Bis 1945 residierte die Behörde in der Gitschiner Straße in einem höchst repräsentativen Gebäude, das in den letzten Tagen des 2. Weltkriegs bei einem Bombenangriff schwer beschädigt wurde. Der größte Teil der Bibliothek, rund 250.000 Bände, konnte jedoch durch die rechtzeitige Auslagerung in ein Salzbergwerk in Heringen an der Werra gerettet werden. Nach dem Ende des Krieges musste das Reichspatentamt, wie alle Reichsbehörden, seine Tätigkeit einstellen. Es folgte bis zum 30. September 1949 die patentamtslose Zeit.

Zwischenstopp im Deutschen Museum

Das "Gesetz über die Errichtung eines Patentamts im Vereinigten Wirtschaftgebiet" vom 12. August 1949 war die Basis für die Errichtung des Deutschen Patentamts in München. Am 1. Oktober nahm es mit 423 Mitarbeitern seine Tätigkeit zunächst im unzerstörten Bibliotheksflügel des Deutschen Museums auf. Heute befindet sich das Deutsche Patent- und Markenamt in der Zweibrückenstraße. Der Atriumbau und das Hochhausgebäude aus Backstein wurden von 1954 bis 1959 von den Architekten Franz Hart und Helmuth Winkler an Stelle der ehemaligen Schwere-Reiter-Kaserne errichtet. Der Backsteinbau war 1959 das höchste Amtsgebäude in München.

Nicht nur Patente: Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster/h2>

Da das Deutsche Patentamt nicht nur Patente erteilt, sondern auch Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster bearbeitet, wurde die Behörde am 1. November 1998 in "Deutsches Patent- und Markenamt" umbenannt. Das Gebrauchsmuster umgangssprachlich auch als "kleines Patent" bezeichnet, ist für alle Bereiche der Technik offen und ein schnell und kostengünstig zu erlangendes Schutzrecht. Anders als beim Patent wird allerdings nicht geprüft, ob der Anmeldegegenstand neu und erfinderisch ist. Marken schützen den "guten Namen" eines Produkts oder Unternehmens, und das Geschmacksmuster dient dem Designschutz.

Patent seit 125 Jahren

125 Jahre nach seiner Gründung ist das Deutsche Patent- und Markenamt eine der größten Patenbehörden der Welt. Am 3. Oktober 1990 ging das "Amt für Erfindungs- und Patentwesen" der ehemaligen DDR mit rund 600 Mitarbeitern und etwa 13,5 Millionen Patentdokumenten im Deutschen Patentamt auf. An den Standorten in München, Jena und Berlin (Technisches Informationszentrum Berlin) sind 2002 rund 2.400 Mitarbeiter beschäftigt, die 2001 64.151 Patentanmeldungen, 20.285 Gebrauchsmusteranmeldungen, 10.333 Geschmacksmusteranmeldungen für insgesamt 63.344 Muster und 67.361 Marken-anmeldungen zu bearbeiten hatten.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)