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29.04.2024

10.12.2015

Messung der Migration niedermolekularer Stoffe aus Lebensmittelverpackungen

Werner Zillger , LABC-Labortechnik

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Lebensmittelverpackungen schützen den Inhalt, wie z.B. verderbliche Waren. Sie sind mit Informationen versehen, sowohl für Verbraucher als auch für die gesamte Lieferkette bis zum Einzelhandel. Ohne eine geeignete Verpackung sind viele Lebensmittel nicht lagerfähig und somit nicht vermarktungsfähig. Im Supermarktregal sehen Verbraucher zuerst die Verpackung. Der Kaufanreiz für das Produkt ist umso höher, je wertiger die Verpackung ist. Als Verpackungsmaterial wird Kunststoff, Pappe/Papier/Karton, Aluminium, Weißblech, Glas und Verbundfolie eingesetzt.

Für Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt gilt in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz, § 31 in dem verboten wird, Gegenstände als Bedarfsgegenstände so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in den Verkehr zu bringen, dass von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen. Ausgenommen sind gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind.


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