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29.04.2024

11.05.2017

Sind vegane Lebensmittel auch frei von Rückständen?

Simone Adam, Ellen Scherbaum , Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart

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Vegane Lebensmittel liegen derzeit im Trend - als vegan ausgelobte Produkte finden sich vielfach in deutschen Supermarktregalen. Vegane Lebensmittel enthalten keine tierischen Bestandteile. Sie stammen oft aus ökologischem Anbau.

Vegane Ernährung zeichnet sich durch eine rein pflanzliche Ernährung und den Verzicht auf alle tierischen Lebensmittel einschließlich Honig aus. Gemieden werden auch Lebensmittel, die mittels tierischer Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe hergestellt wurden (z. B. Gelatine oder Fischblase zur Schönung von Wein, Schellack aus Schildläusen als Überzugsmittel von Dragees). Oftmals geht die vegane Lebensweise mit einem generellen Verzicht auf tierische Produkte wie Leder, Daunen und Wolle einher.

Lebensmittelrechtlich ist der Begriff "vegan" derzeit nicht geregelt. Die Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz: LMIV) verpflichtet und ermächtigt die Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zur Information über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer zu erlassen. Bis dahin gelten die allgemeinen Täuschungsschutzvorschriften. So dürfen nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe c der LMIV Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat am 22. April 2016 in Düsseldorf Definitionen für vegane und vegetarische Lebensmittel beschlossen und darin vereinbart, dass diese in der Lebensmittelüberwachung bei der Beurteilung der Kennzeichnung von Lebensmitteln zukünftig zu Grunde gelegt werden.


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