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30.04.2024

18.05.2022

Beitrag zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten: Studie zur Radon-Konzentration geplant

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Um einen besseren Überblick über die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland zu erhalten, lässt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen einer Studie Radon-Messungen an Arbeitsplätzen durchführen. Teilnehmen können Arbeitgeber, für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht und die Arbeitsplätze in Keller- oder Erdgeschossen haben.

Bei der Arbeit kann man mit den unterschiedlichsten Schadstoffen in Berührung kommen. Ein wenig bekannter Innenraumschadstoff ist das radioaktive Gas Radon. Radon kommt deutschlandweit im Boden vor und kann sich in Gebäuden sammeln. Ist man längere Zeit erhöhten Radon-Mengen ausgesetzt, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten sind bereits seit Anfang 2021 dazu verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen bestimmen zu lassen und bei Werten über dem gesetzlichen Referenzwert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die Ergebnisse dieser Radon-Messungen stehen dem Bundesamt für Strahlenschutz in anonymisierter Form für die Forschung zur Verfügung.

Schutz vor Radon weiterentwickeln

"Zusammen mit den Messdaten aus den Radon-Vorsorgegebieten ermöglichen uns die Daten aus der aktuellen Studie, die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland besser zu erfassen", erklärt BfS-Präsidentin Inge Paulini. "Dies wird uns dabei unterstützen, Empfehlungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon zu entwickeln, und wird möglicherweise Hinweise auf Branchen liefern, in denen ein bisher nicht bekanntes, erhöhtes Radon-Risiko besteht." Paulini betont: "Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn sich viele Arbeitgeber für unsere Forschung und für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten engagieren und an der Studie teilnehmen."

Arbeitgeber erhalten Messergebnisse

Insgesamt sollen mindestens 2.000 Messungen, quotiert nach Branchen und Regionen, stattfinden. Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration in der Regel an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden. Dazu werden kleine, unscheinbare Messgeräte ausgegeben, die ein Jahr lang an dem Arbeitsplatz bleiben und dann zur Auswertung an das Projektteam zurückgeschickt werden. Die Messergebnisse werden den Arbeitgebern im Anschluss zur Verfügung gestellt.

Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten

"Mit der Teilnahme an der Studie können Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrnehmen, und erste Hinweise erhalten, ob Radon für sie ein Thema sein könnte", erläutert Paulini. Sie weist darauf hin, dass sich aus einer Messung auch Verpflichtungen ergeben könnten: "In den meisten Fällen werden die Messungen Entwarnung geben. Liegt ein Messergebnis allerdings über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, müssen Arbeitgeber Maßnahmen gegen Radon ergreifen. Dies ist auch im Sinne der Beschäftigten sinnvoll."

» Weiterführende Informationen

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)