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29.04.2024

07.09.2021

Beschränkungsvorhaben für alle per- und polyfluorierten Stoffe (PFAS) angekündigt

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Am 15. Juli 2021 haben die nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 einen Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. PFAS sind Chemikalien, die sehr schwer abgebaut werden und somit sehr lange in der Umwelt verbleiben.

Laut Absichtserklärung soll die Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in allen Verwendungsbereichen gelten. Aufgrund mehrerer Bitten von Seiten der Industrie steht der Fragebogen für betroffene Stakeholder nun statt bis zum 19. September 2021 bis zum 17. Oktober 2021 im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zur Verfügung.

Die erneute Befragung richtet sich vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten InPFAS sind eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet sind (z.B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.).

Alle PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt. Die extreme Persistenz von PFAS, die zu einer irreversiblen Umweltexposition und -akkumulation führt, ist ein Grund zu großer Besorgnis.

Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Auch in Zukunft werden diese Verunreinigungen weiterhin auftreten. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS zu entfernen, wenn sie in die Umwelt gelangen. Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulative Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.

Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein. Deutschland hat daher gemeinsam mit vier weiteren Staaten (Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) die Initiative ergriffen, um einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung REACH auszuarbeiten.

Beschränkung unter REACH

Eine Beschränkung gilt als das effektivste Instrument, um das Risiko von Stoffen wie PFAS, die in industriellen Prozessen, aber auch in Produkten (Gemischen und Erzeugnissen) verwendet werden, zu beherrschen. Darüber hinaus wird sie als der effektivste und effizienteste Weg angesehen, um eine so große und komplexe Gruppe von Stoffen zu regeln, die in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden.

Der geplante Beschränkungsvorschlag wird sowohl die Herstellung, das Inverkehrbringen als auch die Verwendung von PFAS abdecken. Ausnahmen (mit Bedingungen) für bestimmte Verwendungen könnten unter bestimmten Umständen möglich sein, z.B. wenn die Interessenvertreter nachweisen können, dass die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus durch geeignete Maßnahmen minimiert werden und dass die weitere Verwendung von PFAS in der jeweiligen Anwendung für die Gesellschaft wichtig ist. Denkbare Bedingungen für Ausnahmen könnten u.a. die Festlegung eines Konzentrationsgrenzwertes oder die Einführung einer Kennzeichnungspflicht sein. Weiterhin können Ausnahmeregelungen auch zeitlich befristet werden.

PFAS im Anwendungsbereich dieses Beschränkungsvorschlags sind definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein aliphatisches Kohlenstoffatom enthalten, das sowohl gesättigt als auch vollständig fluoriert ist, d. h. jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder mindestens einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-), einschließlich Fluorpolymeren und fluorierten Seitenkettenpolymeren.

Im Rahmen der erneuten Befragung werden die bereits von den Behörden gesammelten Informationen zusammenfassend präsentiert und Betroffene (Verbände und Unternehmen) sowie Hersteller und Anwender von Alternativen von PFAS gebeten, dazu Stellung zu nehmen und ggf. Informationen zu korrigieren oder zu ergänzen.

Das Ziel ist dabei, sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation akkurat wiedergeben und verbleibende Datenlücken zu füllen, um im kommenden Jahr einen maßgeschneiderten Beschränkungsvorschlag vorlegen zu können.formationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.

» zum Fragebogen für betroffene Stakeholder

Quelle: REACH-CLP Helpdesk