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29.04.2024

15.03.2024

Informationen über die nächsten Schritte im Beschränkungsverfahren für PFAS

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Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu dem von den deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden vier anderer europäischer Länder vorgelegten Beschränkungsdossier für PFAS, die von März bis September 2023 lief, war die Rekordzahl von 5.642 Kommentaren eingegangen.

Nachdem sich nun sowohl die dossiereinreichenden Behörden als auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen ersten Überblick über die Kommentare verschafft haben, stellt die ECHA auf ihrer Internetseite Informationen zum weiteren Ablauf des Beschränkungsverfahrens zur Verfügung.

Demnach werden die eingegangenen Kommentare sowohl von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA, Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und Ausschuss für sozio-ökonomische Analyse (SEAC), als auch von den verantwortlichen Behörden Sektor für Sektor abgearbeitet. Die Behörden überarbeiten dabei anhand der Informationen aus den Kommentaren ihr ursprünglich vorgelegtes Beschränkungsdossier. Dieses bildet dann als sogenanntes Hintergrunddokument gemeinsam mit den Kommentaren die Grundlage für die Stellungnahme der Ausschüsse.

In den nächsten drei Ausschusssitzungen von RAC und SEAC werden folgende Themen und Sektoren adressiert:

Sitzungen im März 2024:

  • Verbrauchergemische, Kosmetika und Skiwachs
  • Gefahreneigenschaften der PFAS (nur im RAC)
  • Allgemeine Vorgehensweise (nur im SEAC)

Sitzungen im Juni 2024:

  • Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
  • Zusätzliche Diskussion über die Gefahreneigenschaften (nur im RAC)

Sitzungen im September 2024:

  • Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen
  • Erdöl und Bergbau
Informationen zum weiteren Zeitplan und zu den geplanten Diskussionen in den Ausschüssen werden seitens der ECHA nach und nach bekannt gegeben. Die Veröffentlichung ist immer parallel zu den Ausschusssitzungen geplant.

Sobald die ECHA-Ausschüsse ihre Stellungnahmen fertiggestellt haben, wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.

» Weiterführende Informationen der ECHA

Quelle: REACH-CLP Helpdesk