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29.04.2024

11.05.2021

Erläuterungen zu Beschränkungsverfahren und Verboten unter REACH

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Manche chemischen Stoffe sind bei der Freisetzung mit hohen Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt verbunden. So hat sich beispielsweise das seit 1991 verbotene Asbest vom Wundermineral zur gefährlichen Altlast entwickelt. Verbote und Beschränkungen gehören zu den ältesten europäischen Regelungsinstrumenten für Chemikalien und wurden 2009 in die REACH-Verordnung überführt.

Die REACH-Info "Beschränkungen und Verbote unter REACH" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), erläutert das Beschränkungsverfahren, seine Ziele sowie den Ablauf des Verfahrens in verständlicher Form. Zudem werden einzelne Beschränkungen und die Folgen vorgestellt, beispielsweise zu Blei, Dichlormethan und Ammoniumnitrat.

Bei einer Beschränkung kann die Verwendung von Chemikalien, entweder vollständig oder teilweise verboten sein. So ist zum Beispiel Asbest vollständig verboten und darf weder hergestellt noch verwendet werden, während Dichlormethan lediglich in Abbeizern untersagt ist.

Durch die Überführung der Beschränkungen und Verbote in die REACH-Verordnung im Jahr 2009 wurden einzelne Einträge präziser formuliert, die Terminologie vereinheitlicht und weitgehend den Definitionen der REACH-Verordnung angepasst. Zugleich etablierte die Europäische Union ein transparentes und klar strukturiertes Verfahren, mit dem Stoffe beschränkt oder verboten werden können.

Dabei werden neben einer wissenschaftlichen Prüfung des Risikos des Stoffes durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) auch die sozioökonomischen Auswirkungen durch den Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) betrachtet, die in die Entscheidung einfließen. Neu ist auch, dass Mitgliedstaaten jetzt ein Vorschlagsrecht für Beschränkungen haben. Die REACH-Info beschreibt zudem das vereinfachte Aufnahmeverfahren, die Ausnahmen vom Beschränkungsverfahren, den Erzeugnisbegriff und Sanktionsbestimmungen.

Vor allem Akteure im Bereich der chemischen Industrie erhalten mit dieser REACH-Info einen strukturierten Einblick in das Beschränkungsverfahren. Aber auch für fachlich Interessierte aus dem Bereich des Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltschutzes ist diese Broschüre geeignet, sich über das Verfahren einen Überblick zu verschaffen.

» Broschüre zum Download

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)