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29.04.2024

19.08.2020

Brexit - Vorbereitungen für das Ende der Übergangsfrist treffen

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Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsfrist nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat in Ihrer Mitteilung (COM(2020) 324) angegeben, dass ab dem 1. Januar 2021 die REACH-Verordnung im Vereinigten Königreich nicht mehr gilt.

Das bedeutet, dass die Registrierungen, über die im Vereinigten Königreich niedergelassene Hersteller verfügen, dann in der Union nicht mehr gültig sind. Daher müssen Unternehmen jetzt sicherstellen, dass Ihre Lieferkette nach der Übergangsfrist weiter gesichert ist.

Die Mitteilung bietet unter anderem einen Überblick über die Bereiche, in denen es nach Ende des Übergangszeitraums in jedem Fall zu wesentlichen Veränderungen kommen wird - unabhängig davon, ob die Europäische Union und das Vereinigte Königreich bis dahin eine Vereinbarung über eine künftige Partnerschaft geschlossen haben oder nicht. Die beschriebenen Veränderungen werden automatisch am 1. Januar 2021 eintreten, weil dann der Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich weiterhin am Binnenmarkt und an der Zollunion der EU teilnehmen darf, und damit auch der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr endet.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion wird zu zusätzlichen Hemmnissen für den Handel und für die grenzüberschreitende Mobilität der Menschen führen. Dafür werden sowohl aufseiten der Union als auch des Vereinigten Königreichs Anpassungen vorgenommen werden müssen. Mit dem Austritt aus der Union scheidet das Vereinigte Königreich automatisch und von Rechts wegen auch aus allen internationalen Übereinkünften der Union aus. Sofern sie das noch nicht getan haben, müssen die Unternehmen dringend alle erforderlichen Vorbereitungen für diese Veränderungen treffen, damit die damit verbundenen Kosten auf ein Minimum beschränkt bleiben.

» Mitteilung der Kommission

Quelle: REACH-CLP Helpdesk