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30.04.2024

22.08.2019

Neuer Leitfaden zur Einhaltung der Beschränkungsanforderungen von 1-Methyl-2-pyrrolidon

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1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) ist als reproduktionstoxisch (kann das ungeborene Kind schädigen) eingestuft und verursacht Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen. Der Stoff wird als Lösungsmittel oder zur Oberflächenabscheidung bei der Herstellung von Batterien, Halbleiter, Fasern, Arzneimittel und Drahtbeschichtungen verwendet.

NMP Anwender in diesen Sektoren müssen die Beschränkung bis zum 9. Mai 2020 einhalten. Für NMP, das in Drahtbeschichtungen verwendet wird, gilt die Frist zum 9. Mai 2024.

Anwender von NMP erhalten in diesem Leitfaden Hilfestellungen und anschauliche Beispiele, um die Exposition bei der Verwendung von NMP zu kontrollieren und die Beschränkungen einzuhalten.

Der in diesem Leitfaden beschriebene allgemeine Ansatz kann auch auf andere aprotische Lösungsmittel wie Dimethylformamid (DMF) und Dimethylacetat (DMAC) übertragen werden, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt beschränkt werden sollen. Aktuell liegt der Leitfaden nur in englischer Sprache vor. Die Übersetzungen in 23 EU-Sprachen werden im Herbst 2019 verfügbar sein.

Verfahren zur Beschränkung von Stoffen

Für Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, gibt REACH die Möglichkeit der Beschränkung von Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung. Es können Beschränkungen und auch, falls notwendig, Verbote verhängt werden. Dossiers mit Vorschlägen für Beschränkungen werden von den Mitgliedstaaten (MS) oder, im Auftrag der Kommission (KOM), von der ECHA ausgearbeitet.

Das Beschränkungsdossier soll darlegen, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt besteht, das auf Gemeinschaftsebene behandelt werden muss. Darüber hinaus sollte das Dossier die am besten geeigneten Maßnahmen zur Risikominderung (z. B. die Verwendung von Alternativstoffen bzw. -technologien) aufzeigen und eine sozioökonomische Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Beschränkung beinhalten.

REACH schreibt bei der Entscheidung über Beschränkungen sehr detaillierte Fristen vor, bei denen die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) großen Anteil an der Entscheidungsfindung haben. Hierbei werden die beiden Ausschüsse vom Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (FORUM) beraten.

Die endgültige Entscheidung über eine Beschränkung (Aufnahme eines Stoffes in Anhang XVII) trifft die Kommission auf Grundlage des eingereichten Dossiers, eines "Background Documents" sowie der Stellungnahmen der Ausschüsse RAC und SEAC.

» Leitfaden zum Download

Quelle: REACH-CLP Helpdesk