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20.05.2024

16.03.2016

eBIOMELD: Ein Formular für alle Biozidarten

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Im Rahmen der Biozid-Meldeverordnung müssen alle Biozidprodukte, die in Deutschland vermarktet werden sollen, der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden. Die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet dazu das Formular eBIOMELD an. Mit ihm lassen sich Biozidprodukte online registrieren. Jetzt stellt die BAuA eine überarbeitete Version zur Verfügung, die dem Nutzer das Meldeverfahren erleichtert.

Bevor ein Biozidprodukt im Rahmen der Übergangsregelungen für Altwirkstoffe in Verkehr gebracht wird, muss es der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden. Um die Produktinformationen mithilfe des Formulars eBIOMELD online an die Bundesstelle zu übermitteln, muss sich der Nutzer vorab registrieren. Nun hat die BAuA das online-Formular neu gestaltet. Die bisher verwendeten Zugangsdaten der bestehenden Benutzerkonten sowie die bislang erfolgten Meldungen bleiben jedoch bestehen. Ab sofort können Meldungen eines Biozid-Produktes über mehrere Produktarten in nur einem Eintrag erfolgen. Das macht das Meldeverfahren einfacher, übersichtlicher und benutzerfreundlich.

Das Meldeformular eBIOMELD gibt es im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

» Link zur Biozid Meldeverordnung

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)