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20.05.2024

11.10.2013

10. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis ausgelobt

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Die Arbeit mit Gefahrstoffen gehört für viele Beschäftigte in Industrie-, Handwerk- und Dienstleistungsberufen zum Alltag. Dabei fehlt es trotz der Gefahrstoffverordnung und des Regelwerkes im Umgang mit den oft "unsichtbaren Gefahren" häufig noch an praktischen Lösungsmöglichkeiten. Um Innovationen auf diesem Gebiet zu unterstützen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits zum zehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis aus. Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Preis läuft Ende März 2014 aus.

Mit dem Preis möchte das Ministerium neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Ebenso werden der Ersatz von Gefahrstoffen und der sichere Umgang mit ihnen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung gewürdigt. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren genauso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Beteiligung von Beschäftigten sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz.

Am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2014 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten - auch eine Kurzfassung dieser Angaben, die einen Umfang von etwas einer Seite hat. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die BAuA ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2014 benachrichtigt.

Die Preisverleihung erfolgt im November 2014. Die prämierten Beiträge sollen in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)