Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
20.05.2024

18.11.2009

Neues Produktsicherheitsportal gestartet

Teilen:


In unserem Alltag benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände und technischer Arbeitsmittel. Die entscheidende Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und im Heim- und Freizeitbereich ist - angesichts der vielfältigen Verwendungen - das Angebot durchdachter, ausgereifter und geprüfter Geräte und Produkte, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind. In Deutschland wird dieses Ziel vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Allgemein- und Spezialrichtlinien für technische Geräte und Produkte in das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und seine nachgeordneten Verordnungen unterstützt, die die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine regeln.

Bei der Gesamtheit der Produkte, die unter das GPSG fallen, handelt es sich mit einem jährlichen Handelsvolumen von mehr als 1,5 Billionen Euro um den insgesamt größten europäischen Einzelmarkt. Nur durch eine wirksame Marktüberwachung kann es gelingen, die Verwender vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu schützen. Zugleich stärkt eine europaweit koordinierte Marktaufsicht den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt hierbei als durch das GPSG "beauftragte Stelle" die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit.

Eine Hauptaufgabe der BAuA besteht dabei darin, als zentrale Meldestelle des Bundes für gefährliche technische Produkte die Bemühungen aller Bundesländer des EU-Mitgliedstaates Deutschland zusammenzufassen und die Erkenntnisse zu mangelhaften oder gefährlichen technischen Produkten auszuwerten, zu bewerten und über schnelle Datenaustausch-Systeme den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. In gleicher Weise ist die BAuA natürlich auch für den umgekehrten Weg zuständig.

Darüber hinaus macht die BAuA diese Informationen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen amtlich bekannt (z. B. Untersagungsverfügungen, Normenverzeichnisse) und veröffentlicht weitere Informationen (z. B. Links zu Meldungen mangelhafter Produkte, Produktrückrufe) auf diesem Produktsicherheitsportal.

Als besonderen Service bietet die BAuA in diesem Rahmen allen Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern mit dem Rückruf-Formular eine zentrale Möglichkeit ihre Produktrückrufe einzustellen.

» Produktsicherheitsportal

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)