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20.05.2024

03.11.2009

Grenzwerte für Phenol in Lebensmittelbedarfsgegenständen und Spielzeug sollten aktualisiert werden

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Phenol wird unter anderem zur Herstellung von Kunst- und Farbstoffen verwendet. Der Stoff kann in Verpackungsmaterialien für Lebensmittel und in Spielzeug enthalten sein. Im Tier-versuch ist die Substanz ab einer bestimmten Dosis giftig. Um die Gesundheit der Verbrau-cher nicht zu gefährden, gelten deshalb Grenzwerte. Diese orientieren sich an dem Tolerable Daily Intake (TDI)-Wert, d.h. der Stoffmenge, die ein Leben lang ohne gesundheitliches Risi-ko aufgenommen werden kann. Für Phenol gilt derzeit ein TDI-Wert in Höhe von 1,5 Milli-gramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Dieser Wert wurde vor mehr als 40 Jahren auf Grundlage der damaligen Datenlage festgesetzt. Eine aktuelle Bewertung der EU zeigt jetzt aber, dass der Wert sich im Bereich dessen bewegt, wo in tierexperimentellen Studien noch schädliche Wirkungen beobachtet wurden, nämlich bei 1,8 Milligramm je Kilogramm Körper-gewicht und Tag (LOAEL-Wert). Damit sind aus Sicht des BfR die bestehenden Grenzwerte für Phenol in Gegenständen für den Kontakt mit Lebensmitteln und Spielzeug nicht adäquat.

Eine gesundheitliche Bewertung des Risikos durch das BfR ist derzeit jedoch nicht möglich, da dem BfR keine Daten dazu vorliegen, wie viel Phenol in Lebensmittelkontaktmaterialien oder Spielzeug enthalten ist und freigesetzt werden kann. Somit kann das Institut nicht ab-schätzen, wie viel Phenol Verbraucher über Spielzeug oder Lebensmittel, in welche die Sub-stanz aus den Verpackungsmaterialien oder Kochutensilien übergegangen ist, aufnehmen. Es liegen allerdings Hinweise vor, dass daraus Phenol freigesetzt werden kann. Das BfR empfiehlt deshalb, dass die zuständigen Stellen aktuelle Daten zur Freisetzung von Phenol erheben, die als Grundlage für eine Expositionsabschätzung dienen können. Zudem schlägt das BfR vor, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit den TDI-Wert neu bewertet und das Deutsche Institut für Normung ebenso wie das Europäische Komitee für Normung diesen bei der Festsetzung von Sicherheitsstandards berücksichtigen.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)