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20.05.2024

17.08.2009

Neue Broschüre "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" erschienen

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Dies ist die fünfte Broschüre der REACH-Info-Reihe. REACH-Info 1 gibt eine allgemeine Einführung in die EU-Chemikalienverordnung. Sie richtet sich insbesondere an Betroffene, die keine oder nur wenig Erfahrungen mit stoffrechtlichen Regelungen haben und nun vor der Situation stehen, sich mit der REACH-Verordnung und deren Anforderungen auseinandersetzen zu müssen. REACH-Info 2 befasst sich mit den Besonderheiten von Zwischenprodukten sowie Stoffen, die im Rahmen der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung her gestellt werden. REACH-Info 3 klärt über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Import und der Herstellung von Polymeren auf. Dabei wird insbesondere auf die Problematik der Monomeren und sonstiger Reaktanten eingegangen. REACH-Info 4 klärt über den Umgang mit Neustoffen im Rahmen der REACH-Verordnung auf.

Die vorliegende Broschüre beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist? Was darf der nachgeschaltete Anwender von Herstellern und Importeuren erwarten? Diese und andere Fragen sind Gegenstand von REACH-Info 5.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)