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11.05.2024

21.09.2006

Amtliche Lebensmittelkontrolle ist Voraussetzung für sichere Lebensmittel

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Immer wieder erschüttern Meldungen über Lebensmittelskandale die Öffentlichkeit und sorgen für große Verunsicherung bei den Verbrauchern. Jüngstes Beispiel ist der bayerische Gammelfleisch-Skandal, der Anfang September zu Recht Schlagzeilen machte. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft, größte Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), stellte am 18. September auf dem Deutschen Lebensmittelchemikertag in Dresden klar, dass die Amtliche Lebensmittelkontrolle prinzipiell ein wirksames Instrument sei, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die gesetzliche Basis zur Vorbeugung und Schadensbegrenzung bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sei vorhanden, der Vollzug müsse jedoch einheitlich geregelt werden. Daher ließen sich derzeit trotz ausgefeilter und immer wieder verbesserter Regelwerke kriminelle Handlungen nicht verhindern. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft forderte - wie bereits zum Lebensmittelchemikertag 2002 - eine stärkere Beteiligung von Lebensmittelchemikern im Vollzug und die konsequente Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, erst recht, wenn wissentlich oder billigend verdorbene Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Der Europäische Gesetzgeber hat bereits auf Skandale bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (Schlagworte: BSE, Dioxin) reagiert und ein in sich geschlossenes Lebensmittel- und Futtermittelrecht geschaffen. Darin ist u.a. festgelegt, dass für die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln die Unternehmer auf allen Stufen (Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb) verantwortlich sind und dass die Unternehmer einer strengen, risikobasierten Amtlichen Kontrolle unterliegen, die überprüft, wie wirksam die von den Unternehmern einzurichtenden Systeme zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln sind.

Die Amtliche Kontrolle umfasst die Inspektionen in den Unternehmen einschließlich der Entnahme von Proben sowie die Untersuchung und Beurteilung dieser Proben. Sowohl Betriebskontrollen als auch Probenahme und Untersuchung erfolgen risikoorientiert.

Jeder Betrieb wird in eine Risikokategorie eingestuft. So erhält beispielsweise ein Fleisch verarbeitender Betrieb aufgrund des höheren Risikos für die Lebensmittelsicherheit eine andere Grundeinstufung als ein Getränkegroßhändler. Innerhalb einer Risikokategorie wird dann nach betriebsspezifischen Gegebenheiten differenziert. Ein hygienisch vorbildlich arbeitender Fleischbetrieb wird anders eingestuft als ein Problembetrieb. Jeder zu überwachende Betrieb wird also in eine Risikoklasse eingruppiert, der eine definierte Kontrollhäufigkeit zugeordnet ist. Die Kontrollfrequenz steigt somit mit dem Produktrisiko einerseits und mit subjektiven Mängeln im Unternehmen andererseits. Diese Kontrollfrequenzen sind transparent und nachvollziehbar.

Die Häufigkeit der Probenahme und Untersuchung richtet sich nach der Gesundheitsgefahr, die von einem Lebensmittel ausgeht (mögliche Gefahr anhand des Produktcharakters sowie reale Gefahr anhand von tatsächlichen Befunden), nach der Beanstandungshäufigkeit in der jüngeren Vergangenheit, nach der Verzehrshäufigkeit bzw. Verzehrsmenge des Lebensmittels, nach der Bedeutung (Größe) des Lebensmittelunternehmens und nach der Risikoklasse des Unternehmens.

Derzeit werden in den Bundesländern verschiedene Berechnungsmodelle erprobt, die die genannten Kriterien berücksichtigen. Aber schon jetzt gilt: Lebensmittel werden häufiger beprobt und untersucht, wenn von ihnen eine höhere Gefährdung für den Verbraucher ausgeht - die Häufigkeit ist an jeweils aktuelle Geschehnisse anzupassen.

Lebensmittelchemiker nehmen innerhalb der Amtlichen Lebensmittelkontrolle eine tragende Aufgabe wahr: Sie untersuchen jährlich bundesweit Hunderttausende der risikoorientiert entnommenen Proben von Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Sie tun dies mit großer Stoffkenntnis, analytischem Wissen und detektivischem Spürsinn. Sie müssen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen sachverständig beurteilen; ihre Gutachten sind Grundlage für ordnungsbehördliche Maßnahmen oder weitergehende Untersuchungen im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Lebensmittelchemiker wirken weiterhin mit bei der Einstufung von Betrieben in Risikokategorien und bei der risikoorientierten Probenentnahme. Im Vollzug sind bisher jedoch nur sehr wenige Lebensmittelchemiker tätig.

In Deutschland obliegt die amtliche Kontrolle den Bundesländern. Lebensmittelsicherheit und Amtliche Kontrolle dürfen jedoch nicht unter der föderalen Struktur und unter knappen öffentlichen Kassen leiden. Keinesfalls darf es dahin kommen, dass zu Lasten der Lebensmittelsicherheit eine weniger aufwändige Lebensmittelkontrolle betrieben wird.

Um Kosten zu sparen, wird in einzelnen Bundesländern erwogen, Aufgaben im Rahmen der Amtlichen Kontrolle und Untersuchung von Lebensmitteln auf private Stellen zu übertragen. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft sieht in der Privatisierung kein Mittel zur Steigerung der Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen und zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft lehnt derartige Bestrebungen ab. Sie fordert vielmehr ein bundesweit einheitliches und verbindliches Verwaltungsverfahrensrecht für den Vollzug des Lebensmittelrechts sowie den verstärkten Einsatz von Lebensmittelchemikern im Vollzug.

Quelle: Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)