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12.05.2024

27.01.2005

Akkreditierung als Qualitätssiegel für Laboratorien

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Seit etwa 15 Jahren hat sich die Akkreditierung von Laboratorien als Qualitätssiegel für Laboratorien, die chemisch-analytische Untersuchungen durchführen, bewährt. Vor dem Hintergrund der Bemühungen um den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt geht es um die Akzeptanz von Messwerten und um Harmonisierung im Bereich des Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungswesens. Schon früh hat die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) diese Entwicklung unterstützt und am Aufbau einer Akkreditierungsagentur für die Chemie mitgewirkt. 1992 wurde die DACH, Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie, gegründet, an der heute neben der GDCh noch der Verband der Chemischen Industrie und die Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin beteiligt sind. Ein auf allen Ebenen harmonisiertes Qualitätsmanagement auf der Grundlage einer international anerkannten Akkreditierung liegt im besonderen Interesse der FFCh, der GDCh-Fachgruppe Freiberufliche Chemiker und Inhaber unabhängiger Laboratorien. Die Fachgruppe begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die Akkreditierung durch ein Gesetz national und international zu stärken.

Harmonisierung ist die Festlegung gemeinschaftlicher technischer Anforderungen, die nach der Umsetzung in das jeweilige nationale Recht in allen Mitgliedstaaten gelten. Nationale Abweichungen sind nicht mehr zulässig. Die Harmonisierung erfolgt immer da, wo es um Fragen der Sicherheit und Gesundheit geht und wo elementare Interessen des Verbraucherschutzes eine Rolle spielen. Klassisches Beispiel ist das gesetzliche Messwesen in der Wasseranalytik. Gerade hier hat es in der Vergangenheit in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils rechtlich zulässige aber unterschiedliche nationale Untersuchungsverfahren gegeben, die den dringend notwendigen Harmonisierungsschritt behinderten.

Die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Zertifikaten setzt Vertrauen in Kompetenz und Qualität der Prüfstellen aber auch Vertrauen in die Kompetenz und Qualität der Zertifizierstellen, die Prüfstellen akkreditieren, voraus.

Die Harmonisierung im Wasserbereich ging von den Wasserbehörden aus. Die Umweltministerkonferenz hatte 1987 die Notwendigkeit zur Harmonisierung erkannt und den Prozess in Gang gesetzt. Von den Ländern wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen allen Bundesländern erarbeitet, die eine einheitliche Vorgehensweise unter möglicher Einbeziehung einer Akkreditierung aus dem nicht gesetzlich geregelten Bereich vorsah. Anerkannt wird demnach eine Kompetenzbescheinigung durch private Akkreditierer, sofern fachliche Zusatzanforderungen mit überprüft wurden, die in sogenannten Fachmodulen festgelegt sind. Erst hiermit kamen die Akkreditierer ins Spiel. Die Bundesländer schlossen eine Vereinbarung mit den Akkreditierern ab, beispielsweise mit der DACH, worin die Zusammenarbeit geregelt wurde.

"Evaluierungen der deutschen Akkreditierer haben aber gezeigt, dass die Akzeptanz des deutschen Akkreditierungssystems im internationalen Vergleich verbessert werden muss. Insbesondere wird die Vielfalt der Akkreditierer und der Wettbewerb unter den Akkreditierern nicht richtig verstanden", sagte Professor Dr. Walter Jäger, FFCh-Vorsitzender, im Vorfeld der nächsten FFCh-Tagung, dem Colloquium Chimicum am 1. März in Frankfurt.

Quelle: Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)