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28.04.2024

29.12.2014

Chrom(VI)-Bestimmung in Kinderspielzeug

Deutsche Metrohm GmbH & Co. KG

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Spielwaren und Gebrauchsgegenstände können Giftstoffe wie Chrom(VI) enthalten. Für Kinder stellen diese eine besonders große Gefahr dar: Zum einen können wegen ihrer geringen Körpergröße bereits kleine Konzentrationen großen Schaden anrichten. Außerdem erforschen Kinder die Welt nicht ausschließlich mit den Augen und Händen, sondern nehmen auch gerne den Mund zu Hilfe. Das Risiko Schadstoffe aufzunehmen ist dadurch besonders groß.

Neue Richtlinie für Schadstoffmigration

Staatliche und EU-weite Normen legen strenge Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug fest. Am 20. Juli 2013 trat die EURichtlinie 2009/48/EG in Kraft, die die Migrationsgrenzwerte für einige Gefahrstoffe in Spielzeug verschärft, darunter das krebserregende Chrom(VI). Der Migrationsgrenzwert legt die maximale Menge eines Gefahrstoffs fest, die sich aus dem Produkt lösen darf. In der neuen Richtlinie löst er die Grenzwerte bezüglich der Bioverfügbarkeit ab, die in der Vorgängerversion festgelegt waren. Die Richtlinie unterscheidet dabei drei Typen von Spielzeugmaterialien:

  1. trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien,
  2. flüssige oder haftende Materialien und
  3. abgeschabte Spielzeugmaterialien.

Für diese drei Gruppen gelten unterschiedliche Migrationsgrenzwerte, abhängig von der Zugänglichkeit der Schadstoffe durch Saugen, Lecken, Verschlucken oder längeren Hautkontakt.


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