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29.04.2024

04.11.2008

Sulfat- und Chloridbestimmung in Bioethanol mittels Ionenchromatographie

Kontakt , Deutsche Metrohm GmbH & Co. KG

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Qualitätsnormen für Bioethanol sind unumgänglich und die Einhaltung von Grenzwerten zwingend. Zu hohe Konzentrationen unerwünschter Inhaltsstoffe des Bioethanols können zu Ablagerungen und Schäden an Kraftstoffzuleitungssystem und Motor führen. Anorganische Chloride, Nitrate oder Sulfate wirken in den kraftstoffführenden Motorteilen korrosiv und können zu Ablagerungen und Verstopfungen im Kraftstofffilter und den Einspritzdüsen führen.

Die "American Society for Testing and Materials (ASTM)" legt in ihrer US-Norm ASTM D4806 - 07 "Standard Specification for Denatured Fuel Ethanol for Blending with Gasolines for Use as Automotive Spark-Ignition Engine Fuel" die Qualitätsanforderungen an denaturiertes Ethanol fest, das bei Kraftstoffen zum Einsatz kommt. Neu ist auch eine Spezifikation hinsichtlich des im Bioethanol zulässigen Sulfatund Chloridgehalts enthalten. Nach erfolgreicher Evaluierung verschiedener Prüfverfahren, an denen auch Metrohm massgeblich beteiligt war, wurden der maximal erlaubte Sulfatgehalt auf 4 ppm und der maximal erlaubte Gehalt an anorganischem Chlorid auf 40 ppm festgelegt.


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