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19.05.2024

09.05.2018

Das Internet vergisst nichts - oder ab dem 25. Mai doch?

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In Kürze tritt die EU-Verordnung (2016/679), besser bekannt unter dem Namen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Regelung aus dem Jahr 1995 "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr", was sicher sinnvoll ist, denn die Online-Welt hat sich in dieser Zeit fundamental verändert und auch das Thema Datenschutz ist viel mehr in den Fokus gerückt - nicht nur wegen der diversen Datenskandalen in letzter Zeit. Denn Persönliche Daten sind die Währung des 21. Jahrhunderts und es gibt viele Geschäftsmodelle, die auf Profibildung und immer passgenaueren Werbekampagnen basieren.

Die fünf Buchstaben D S G V O sind allerdings für viele Unternehmen und Privatpersonen - letztlich jeder, der eine Webseite betreibt ist betroffen- in den letzten Wochen aufgrund der relativ ausufernden Bürokratie, die zum Teil absonderliche Züge zeigt, ein gewisses Reizwort geworden.

Ich habe beispielsweise einige Mails von Webmastern bekommen, dass sie wegen der Verordnung und den daraus resultierenden Pflichten ihre Seiten und/oder Newsletter zum 25. Mai einstellen, weil sie die durch die neue Verordnung anfallenden Kosten nicht aufbringen können oder wollen. Auch frage ich mich, ob die neuen Hinweispflichten bei allen Mails oder Webformularen, bei denen persönliche Daten im Spiel sind, wirklich dem Datenschutz dienen? Wenn unsere Datenschutzbestimmungen zukünftig mehr als 20 Seiten umfassen und nicht mehr 3, liest sie dann überhaupt noch jemand? Und braucht jeder Kleinbetrieb mit einer Webseite ab sofort einen Datenschutzbeauftragten?

Letztlich bliebt jedem Webseitenbetreiber nichts anderes übrig, als die neuen Vorgaben bestmöglich umzusetzen und seine Seite für eine vier bis fünfstellige Summe - dies kommt locker für anwaltliche Beratung und Änderungen an Prozessen und Formularen auf der Webseite und in E-Mails zusammen - rechtssicher zu machen. In der Hoffnung, dass wir danach wirklich mehr Informationen und Kontrolle über die an allen möglichen Ecken gespeicherten Daten im Internet bekommen. Auch jeder Mitarbeiter, der mit persönlichen Daten in Berührung kommt, braucht eine neue Anlage zum Arbeitsvertrag und alle internen Datenverarbeitungsprozesse müssen haargenau dokumentiert werden - ansonsten drohen empfindliche Bußgelder!

Das folgende Zitat stammt noch aus der Vor-DSGVO-Ära und ich bin gespannt, ob es nach dem 25. Mai 2018 immer noch gelten wird:

Es ist heute leichter zu sterben, als sich im Internet irgendwo abzumelden.
Justus Vogt (*1958)

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Autor:  

Dr. Torsten Beyer

Dr. Torsten Beyer


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