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20.05.2024

06.06.2017

Änderung im Akkreditierungsstellengesetz beschlossen

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Der Deutsche Bundestag beschloss am 1. Juni 2017 über eine Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG). Zukünftig wird es der Akkreditierungsstelle erlaubt sein, für alle ihre individuell zurechenbaren Leistungen Vorschusszahlungen zu verlangen. Damit wird gesetzlich der Weg in die Enfristung der Akkreditierung geebnet, was der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) als zweckmäßig, aber nicht ausreichend bewertet. Gleichwohl sieht der Verband Ergebnisse seiner Aktivitäten.

VUP-Geschäftsführer Anton Blöth dazu: "Mit unserem hartnäckigen Einsatz haben wir Bewegung und Klarheit zwar nicht im Gesetz, aber in der Sache erreicht!". Seine Bewertung gründet er auf Informationen, wonach das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Reaktion auf ein VUP-Schreibens an die Abgeordneten mit konkreten Ankündigungen gegenüber dem Bundestag reagierte. Der VUP hatte wiederholt eine stärkere Kundenorientierung der DAkkS, die umgehende Vorlage einer neuen DAkkS-Gebührenordnung und die Bearbeitung des Themas "Begutachtungstiefe und -aufwand" angemahnt.

Wie nun zu vernehmen, soll die neue Kostenverordnung für die DAkkS in "ein bis zwei Wochen" den Verbänden zur Anhörung vorgelegt werden und ein Abschluss im dritten Quartal 2017 erfolgen. Dabei zeichnen sich folgende Kerninhalte der Gebührenordnung ab, die als Grundlage für ein neues DAkkS-Überwachungskonzept zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll:

  • Abschaffung der Befristung von Akkreditierungen
  • Überwiegend Abrechnung über Zeitgebühren
  • Steigerung der Transparenz der Gebührensätze über ein deutlich detaillierteres Gebührenverzeichnis und konkrete Darlegung der Kalkulation der Gebührensätze in der Begründung.

Die vom VUP im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konkret vorgetragene Forderung nach Einführung eines obligatorischen Kostenvoranschlages soll ebenso in der neuen Gebührenordnung aufgegriffen werden, allerdings nur "auf Anforderung", wie aus Kreisen des Bundestages zu erfahren war.

Ferner scheint sich abzuzeichnen, dass die vom VUP geforderte Umsetzung des AKB-Beschlusses vom Juni 2016 zur Erarbeitung einer Strategie bezüglich Begutachtungstiefe und -umfang erst dann von der DAkkS und dem zuständigen Fachbeirat 7 ("horizontale Fragen") angegangen werden kann, sobald die Akkreditierungsstellen-Norm ISO/IEC 17011:2017 veröffentlicht ist.

Der VUP wird nun die Vorlage der neuen Gebührenordnung für die DAkkS abwarten, um zu bewerten, ob und wie die vorgetragenen Anliegen der Prüf- und Kalibrierlaboratorien dort ihren konkreten Niederschlag finden. Die anstehende Jahrestagung des VUP am 22./23. Juni 2016 in Osnabrück, bei der auch DAkkS-Geschäftsführer Dr. Stephan Finke mitwirkt, wird für diese verbandlichen Meinungsbildung ein hervorragende Plattform bieten.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)