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28.04.2024

09.07.2020

Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich sichern

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Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) spricht sich grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich aus. In einem Grundsatzpapier, das in den letzten Monaten im Verband abgestimmt wurde, werden Kriterien zur Wahrung des "Einheitsgebotes" und Anforderungen an die Probenahme aufgezeigt, für die der VUP in Zukunft eintreten will.

Gestaltung Probenahme und Analytik im Umweltbereich vielfältig

In der Praxis der Umweltanalytik sieht der Verband drei typische Konstellationen: Probenahme und Analytik werden zum einen "aus einer Hand" und unter Verantwortung einer einzelnen Untersuchungsstelle durchgeführt, in einem Fall mit eigenen, im anderen Fall mit anderen, nicht hauptberuflich beschäftigten Mitarbeitenden. Des Weiteren zeige sich aber auch der Fall, dass Probenahme und Analytik durch unterschiedliche Stellen ausgeführt werden, das Labor lediglich einen Analyseauftrag von einem "externen Dritten" erhält und nur dafür die Verantwortung trägt.

Sicherungslinien für die Einheit von Probenahme und Analytik

In seinem Postionspapier präzisiert der VUP seine Prinzipien zur Sicherung der Einheit von Probenahme und Analytik, die "in Zukunft die Regel" sein müsse. Der VUP sieht die Einheit von Probenahme und Analytik dann gewahrt, wenn gesichert ist, dass

  • die Verantwortung für den gesamten Untersuchungsgang bei der akkreditierten Untersuchungsstelle liegt,
  • der entsprechende Auftrag für Probenahme und Analytik an das verantwortliche Labor geht,
  • das beauftragte Laboratorium darüber entscheidet, wie die Probenahme erfolgt, insbesondere darüber, ob durch vertraglich an das Labor gebundene Mitarbeitende oder im Wege der Unterauftragsvergabe an eine akkreditierte Stelle und
  • hinsichtlich der Qualifizierung und Qualitätssicherung der Probenahme die gleichen Bedingungen für "externe" wie "interne" Mitarbeitende angelegt werden.
Im Falle der Probenahme durch "externe Dritte" spricht sich der VUP - sofern geboten - für die Akkreditierung der Probenahme aus, um darüber die Verantwortungskette und damit die Einheit zwischen Probenahme und Analytik zu schließen.

Kompetenzanforderungen klar definieren und harmonisieren

Wenn Probenahme und Analytik "aus einer Hand" erfolgen und Laboratorien als Auftragnehmer die Gesamtverantwortung innehaben, ist die Unterscheidung zwischen externen und internen Probenehmern aus Sicht des VUP nicht mehr erforderlich. Auch die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 hebt diese Unterscheidung klar auf. Essenziell seien stattdessen auf der einen Seite eindeutig festgelegte Kompetenzanforderungen hinsichtlich Qualifikation, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Probenehmer und auf der anderen Seite Kontrollmechanismen, inwiefern Laboratorien die Einhaltung dieser Kompetenzanforderungen überprüft und bewertet haben.

Ferner sei eine deutschlandweite Harmonisierung und Legitimierung dieser Kompetenzanforderungen erforderlich. Grundsätzlich spricht sich der VUP dafür aus, dass (gerade auch über die DIN EN 99 ISO/IEC 17025:2018 hinaus gehende) Anforderungen an die Probenahme und die Probenehmer durch staatliche Stellen legitimiert und rechtlich abgesichert sein müssen. Insbesondere Anforderungen an die Probenahme für die Zwecke einer Akkreditierung und darauf aufbauenden Notifizierung müssen zwischen Bundes- und Landesebene in den entsprechenden (Akkreditierungs-) Gremien abgestimmt und durchgängig bundesweit Anwendung finden, so der VUP.

» Positionspapier des VUP

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)