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05.05.2024

27.07.2005

Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen in ausgewählten Weinen mittels SPME-GC/MS

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Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) finden heute in der Landwirtschaft eine breite Anwendung und sind aus dieser nicht mehr wegzudenken. Allein in Deutschland sind etwa 226 verschiedene Wirkstoffe zugelassen. Pestizide werden unter anderem zur Schädlingskontrolle, Fäulnishemmung, zum Schutz vor Schimmelpilzen und zur Regulierung des Reifeprozesses eingesetzt. Mit ihrem Einsatz konnte der Ernteverlust weltweit auf ein Drittel gesenkt werden. Durch die Sicherung der Ernteerträge sind Pflanzenschutzmittel eine der wesentlichen Waffen gegen den Hunger. Im Weinbau werden Pflanzenschutzmittel vor allem zur Fäulnishemmung und gegen die Traubenmotte eingesetzt. Fungizide bringt man typischerweise kurz vor oder nach der Ernte auf. Bei Beachtung der Anwendungsvorschriften finden sich im fertigen Weinerzeugnis keine oder nur geringe Pestizidrückstände, deren Überwachung trotz fehlender gesetzlicher Grenzwerte von Interesse ist.

Der Gesetzgeber hat für Pflanzenschutzmittelrückstände in den verschiedensten Lebensmitteln zulässige Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung von staatlichen Untersuchungsämtern überwacht wird. Die für den Menschen gesundheitlich unbedenkliche Schadstoffmenge wird in der Regel in den Rückstandshöchstmengenverordnungen (RhmV) bzw. multi residue limits (MRLs) zusammengefasst. Darin enthalten sind zwar Rückstandshöchstmengen für Tafeltrauben oder Keltertrauben, nicht aber für Pestizide im Wein. Lediglich die Schweiz hat bisher entsprechende Grenzwerte festgelegt.

Quelle: Aktuelle Wochenschau