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29.05.2024

22.01.2003

EU ergreift rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland wegen mangelhaftem Gewässerschutz

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Die Europäische Kommission hat in ihren ständigen Bemühungen um ein hohes Niveau des Umwelt- und Gesundheitsschutzes heute beschlossen, rechtliche Maßnahmen gegen Deutschland, Belgien, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Schweden, Irland und Portugal zu ergreifen, da diese Mitgliedstaaten Gewässerschutzvorschriften der EU nicht erfüllen. Die Kommission wird zwei Mahnungen wegen Missachtung der Badegewässer- und Nitrat-Richtlinien an Deutschland richten.

Der Gerichtshof urteilte 1999, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Badegewässerrichtlinie nicht nachgekommen sei. Die alten Bundesländer hatten es versäumt, bis Dezember 1985 sicherzustellen, dass die Qualität der Badegewässer den Normen der Richtlinie entsprach. Deutschland hatte ferner die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit der Probenahmen missachtet. Bei den Binnengewässern ist die Lage nach wie vor unbefriedigend, und die Kommission hat deshalb beschlossen, eine letzte schriftliche Mahnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme an Deuschland zu richten.

2002 urteilte der Gerichtshof, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen verabschiedet hatte, um die Bestimmungen der Nitrat-Richtlinie zu erfüllen. In der deutschen "Düngeverordnung" aus dem Jahr 1996 lagen die festgelegten Höchstmengen nitrathaltiger Düngemittel, die auf Ackerland ausgebracht werden, zu hoch. Da entsprechende Maßnahmen bisher jedoch nicht notifiziert wurden, hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben (erstes Mahnschreiben)an Deutschland zu richten.

Quelle: EU Kommission