Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
20.05.2024

01.02.2019

Arbeitnehmerschutz vor krebserzeugenden Chemikalien

Teilen:


Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben heute eine vorläufige Einigung über den dritten Vorschlag der Kommission erzielt, die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz zu erweitern. Durch diese Einigung werden fünf weitere krebserzeugende chemische Stoffe in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufgenommen. Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

"Mit den drei aufeinanderfolgenden Aktualisierungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um die europäischen Arbeitnehmer vor der Krankheit zu schützen, die die meisten "schleichenden Tode" am Arbeitsplatz verursacht: Krebs.

Die heute erzielte Einigung über den dritten Vorschlag der Kommission wird die Arbeitsbedingungen für über eine Million Arbeitnehmer in der EU verbessern und mehr als 22.000 arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugen. Sie wird dazu beitragen, ein gesünderes und sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen, was zu den wichtigsten Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte gehört.

Mit dieser Einigung wird beispielsweise ein besserer Schutz der Arbeitnehmer bei der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, bei der Zink- und Kupferverhüttung, in Laboren, in der Elektronikbranche, im Bestattungs- und Einbalsamierungsgewerbe, im Bau- und im Gesundheitswesen, bei der Kunststoffherstellung und in der Recyclingindustrie gewährleistet. Gleichzeitig kommen klare und einfache Arbeitsschutzvorschriften für diese fünf Chemikalien den Unternehmen in unserem Binnenmarkt zugute. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, Klein- und Kleinstunternehmen zu helfen, die neuen Vorschriften einzuhalten.

Die heutige Einigung bekräftigt erneut das starke Engagement aller Akteure für die europäische Säule sozialer Rechte. Mein Dank gilt der Berichterstatterin Laura Agea und den Schattenberichterstattern für das Europäische Parlament sowie dem rumänischen Ratsvorsitz und seinen Vorgängern für den Rat. Die Einigung sollte nun rasch bestätigt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften bis zu den Europawahlen im Mai 2019 in Kraft treten."

Nächste Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt.

Hintergrund

Mit einem Anteil von 53 % an allen arbeitsbedingten Todesfällen ist Krebs die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der Europäischen Union. Zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien hat die Kommission bereits drei Mal Änderungen an der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) vorgelegt, durch die die Exposition gegenüber diesen Stoffen begrenzt werden soll. Inzwischen deckt die Richtlinie 27 krebserzeugende chemische Stoffe ab. 26 davon wurden während der Amtszeit der Juncker-Kommission hinzugefügt oder aktualisiert.

Die erste Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene wurde Ende 2017 von den beiden gesetzgebenden Organen als Richtlinie 2017/2398 angenommen. Ein zweiter Vorschlag wurde im Januar 2017 veröffentlicht, und die beiden gesetzgebenden Organe erzielten dazu Ende 2018 eine Einigung. Mit der vorläufigen Einigung werden die letzten Schritte der Verhandlungen über den dritten Kommissionsvorschlag vom 5. April 2018 eingeleitet.

Zwar gibt es in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nationale Grenzwerte für die Exposition gegenüber vielen krebserzeugenden chemischen Stoffen, einige Mitgliedstaaten sind jedoch weniger streng. Dadurch genießen Arbeitnehmer im Binnenmarkt nicht den gleichen Schutz, und es herrschen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Da ständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse über krebserzeugende chemische Stoffe gewonnen werden, unterstützt die Kommission eine kontinuierliche Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie 2004/37/EG). Die mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielten Einigungen werden den Schutz von rund 40 Millionen Menschen verbessern und in den nächsten 50 Jahren die Leben von mehr als 100 000 Arbeitnehmern retten.

Diese Initiativen stehen im Einklang mit den Bemühungen der Kommission um die Verbesserung von Arbeitsschutznormen in ganz Europa. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Januar 2017 mit einer umfassenden Überprüfung und Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften begonnen.

» Factsheet zur Überarbeitung der Richtilinie

Quelle: EU Kommission