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01.06.2024


Thema: Re: Re: Reinraumklassifizierung bei Kosmetikherstellung

Autor(in): Andy am 03. Mai 2006 um 16:35:17

Antwort auf: Re: Reinraumklassifizierung bei Kosmetikherstellung eingetragen von anonym am 12. April 2006 um 18:34:09

Hallo,

ich arbeite bei einem Kosmetikhersteller und kann dazuz sagen, dass die Kosmetikverordnung gilt. Die sagt nichts über Reinraum aus, mann muss jedoch gewisse Kriterien erfüllen um ein Produkt als kosmetikum verkaufen zu können. Dies ist zum einen die Regestrierung des Produktes,Verwendung von Rohstoffen die füe Kosmetik zugelassen sind, QM-System(mit Mikrobilogie), Sicherheitsbewerttungc des Produktes etc.