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20.05.2024


Thema: Re: Reinraumklassifizierung bei Kosmetikherstellung

Autor(in): anonym am 12. April 2006 um 18:34:09

Antwort auf: Reinraumklassifizierung bei Kosmetikherstellung eingetragen von Claudia am 06. April 2006 um 15:52:16

Guten Tag, ich glaube, dass sich entsprechende Information in der dt. Kosmetik-Verordnung von 1997 in: Meyer, Lebensmittelrecht, No. 8150 finden lässt. Die kann man über das BfArM (Bonn) erhalten, ich glaube auuch im Internet verfügar.
Auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte findet sich ein Link bei "Service" (rechts auf der Seite): "Gesetze und Verordnungen". Ich werde übrigens auch in den nächsten Wochen in Bonn wegen einer Zulassung von Badezusatz (als Kosmetik-Artikel) persönlich vorsprechen. Mal sehen, was ich zur Reinraumklassifizierung zu hören bekommen werde. Sie hören dann wieder von mir. Bis dann! Mit freundlichen Grüssen, 12.04.06
PS. Wenn es eilt, so rufen Sie doch unter 0228-2073224 Bibliothek des BfArM an oder fragen Sie unter: der Email-Adresse der pressestelle (auch rechte Spalte der homepage des BfArM. Oder fragen Sie beim DIMI/Köln an. Der "google" wird es finden !