04.02.2021
Bisphenol A - Inzwischen verboten aber nicht aus dem Blick
Dr. Heiko Käfferlein, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Ruhr-Universität Bochum
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Vicki Marschall, 3satz Verlag und Medienservice
Seit 2020 darf Thermopapier maximal nur noch 0,02 Gewichtsprozent Bisphenol A (BPA) enthalten. "Das entspricht quasi dem Rest an BPA, das nach dem Recycling des Papiers noch enthalten wäre", sagt Dr. Heiko Käfferlein, Leiter des Kompetenz-Zentrums Toxikologie am IPA, "zugesetzt werden darf es inzwischen nicht mehr."
Verkauf und Verwendung verboten
Bis Ende 2019 war BPA in Thermopapier erlaubt, seit diesem Jahr sind sowohl Verkauf und Verwendung von BPA für dieses verboten. Grundsätzlich gilt BPA als einer der wichtigsten und meistproduzierten Chemikalien - weltweit. Es wird weiterhin vielfach in Kunststoff- und Kosmetikprodukten eingesetzt. Gerade in Lebensmittelverpackungen ist BPA nachweisbar, aber eben auch im Thermopapier.
Für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist BPA mit dem Verbot in Thermopapier keinesfalls erledigt. "Gerade wenn ein Stoff verboten werden soll, werden wir hellhörig", erklärt Dr. Wolfgang Uslar, "bevor etwas vom Markt verschwunden ist, wollen wir wissen, was es mit dem Stoff auf sich hat." Bis eine Erkrankung durch bestimmte Chemikalien auftritt, können Jahre vergehen. "Aber wenn der Stoff in der Form inzwischen nicht mehr verwendet wird, haben wir keine Datenlage, um den jeweiligen Fall retrospektiv einschätzen zu können."