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16.05.2024

29.05.2012

Aktuelle Untersuchungen belegen: die Blei- und Nickelabgabe von Kaffee- und Espressovollautomaten wurde gesenkt

Iris Eckstein, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart

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Im Jahr 2007 wurden Verbraucher und Hersteller durch die Ergebnisse einer Untersuchungsreihe beim CVUA Stuttgart aufgeschreckt. Bei verschiedenen Kaffee- und Espressovollautomaten waren erhöhte Blei- und Nickelabgaben festgestellt worden.

Bei 7 von 17 Kaffee-/Espressovollautomaten wurde eine Nickelabgabe deutlich über 0,1 mg/l und bei 3 von 17 Maschinen wurde eine erhöhte Bleiabgabe beim erstmaligen Gebrauch und nach dem Entkalken im Kaffee bzw. im Heißdampf ermittelt.

Verbindliche rechtliche Regelungen für die Abgabe von Nickel aus Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen fehlen; gleiches gilt für das giftige Schwermetall Blei. Allerdings hat sich der Europarat auf eine Leitlinie geeinigt, nach der von Gegenständen aus Metall maximal 0,1 mg Nickel auf 1 Liter (bzw. kg) Lebensmittel übergehen dürfen. Die Verwendung von Blei ist nach diesen Leitlinien für Gegenstände, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, tabu. Als Beurteilungshilfe für die Abgabe von Blei an Getränke kann die Trinkwasserverordnung dienen. Der Grenzwert für Blei in Trinkwasser liegt nach der Trinkwasserverordnung bei 0,025 mg/l und ist definitionsgemäß so festgelegt, dass bei lebenslanger Aufnahme von 2 Liter Wasser pro Tag, welches diesen Grenzwert einhält, keine gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.


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