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19.05.2024

22.05.2020

Arbeiten in der Abwasserentsorgung sicher ausführen

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Die Arbeitsbedingungen in Abwasserbetrieben sind besser als ihr Ruf: Dank technischer Hilfsmittel wie Rohrkameras, Kanalroboter oder Hochdruckspülverfahren müssen Beschäftigte immer seltener in Kanäle oder Schächte einsteigen. Zudem tragen moderne Schutzausrüstungen und kontinuierliche Gaswarntechnik dazu bei, dass es bei Tätigkeiten in den Anlagen immer seltener zu Unfällen kommt.

Entscheidend ist auch das gestiegene Bewusstsein der Verantwortlichen in kommunalen und gewerblichen Abwasserbetrieben für entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen.

An sie richtet sich die neue Branchenregel 103-602 "Abwasserentsorgung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Publikation zeigt anhand branchentypischer Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen auf, wie Beschäftigte in Kanalisations- und Kläranlagen sicher arbeiten und dabei gesund bleiben.

Arbeitsschutz in der Abwasserentsorgung leicht gemacht

Wie können sich Beschäftigte in abwassertechnischen Anlagen vor Abstürzen in Schächte oder Ertrinken in Klärbecken absichern? Wie vermeiden sie körperliche Belastungen bei Tätigkeiten in dunklen und engen Kanälen? Welche Maßnahmen schützen vor Gefahrstoffen wie Faulgasen oder der Übertragung von Infektionskrankheiten? Was ist das richtige Vorgehen bei Explosionsgefahr?

Die Branchenregel gibt Antworten auf solche Fragen: "Verantwortliche müssen dafür nicht mehr in verschiedenen staatlichen und berufsgenossenschaftliche Regelwerken nachschlagen, sondern finden alles komprimiert in einem Dokument", sagt Sabine Garbrands, Leiterin des Sachgebiets Abwasser des Fachbereichs Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ETEM) der DGUV. "Die bewusst verständlich gehaltene Sprache und die Praxisbeispiele machen die Branchenregel zu einem Präventionsinstrument für alle - vom Betriebsleiter bis zum Meister."

Alleinarbeit und Rettungsmaßnahmen im Fokus

Abwassertechnische Anlagen liegen oft außerhalb von Wohngebieten oder weit unter der Erde. Zudem werden beispielsweise Kontrollen oder Bereitschaftseinsätze oft nur von einer Person ausgeführt. "Trotz der Alleinarbeit und Abgeschiedenheit der Beschäftigten muss bei möglichen Unfällen unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden", betont Sabine Garbrands.

"Deshalb geht die Branchenregel gesondert auf die Rettung, beispielsweise aus Schächten, ein. Hierbei gilt es, die Präventions- und Hilfsmaßnahmen besonders gut zu organisieren und abzustimmen." Um praxisgerechte Lösungen für möglichst unterschiedliche Situationen zu beschreiben, wirkten bei der Erstellung der Branchenregel neben Experten der Unfallkassen, BG ETEM, BG Bau und BG Verkehr auch Betreiber und Fachverbände der Abwasserwirtschaft mit.

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Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)