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06.05.2024

02.02.2016

VUP fordert Akkreditierung aller deutschen Eichämter oder deren Rückzug aus öffentlichen Märkten

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Wenn Eichbehörden außerhalb ihrer hoheitlichen Aufgaben Kalibrierleistungen erbringen, müssten dafür die gleichen hohen Qualitätsmaßstäbe gelten, wie für privatwirtschaftliche Mitbewerber. Anderenfalls müssten sich die Behörden aufgrund des fairer Wettbewerbs aus diesem öffentlichen Markt zurückziehen. Dieses fordert der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nach Auswertung der jüngsten Meldungen zur Aussetzung von Zulassungen bei der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen.

Unbestrittener Standard des Qualitätsmanagements bei Kalibrierlaboratorien ist heute die internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025. Hierbei muss die Kompetenz des Labors bei der Kalibrierung (Eichung) von Messgeräten gegenüber der in hoheitlicher Funktion agierenden Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) regelmäßig nachgewiesen werden. Diese Akkreditierung ist für Laboratorien mit einem hohen Aufwand verbunden, garantiert dem Kunden jedoch, dass das beauftragte Kalibrierinstitut in der Lage ist, den erforderlichen Qualitätsstandard zu erbringen.

Nach wie vor scheinen sich einige deutsche Eichämter dieser externen Überwachung nicht stellen zu wollen, zeigt sich Wolfgang Kopp, Vorstandsmitglied des VUP für den Bereich Kalibrierwesen erstaunt. Hierin läge das eigentliche Problem des am 23.12.2015 vom SPIEGEL aufgedeckten Sachverhaltes bei der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge. Wären die beanstandeten Kalibrierungen von Messgeräten durch akkreditierte Laboratorien erfolgt, wäre es sicherlich nicht zu den vermeldeten Aussetzungen der Zulassungen gekommen, schlussfolgert der Ingenieur aus Wiesloch (Baden Württemberg).

Eichämter hätten sicherlich unbestritten die Fachkompetenz der Eichung und Marktüberwachung in denen ihnen vom Mess- und Eichesetz (MessEG) zugewiesenen Bereichen. Betätigten sich diese jedoch auch auf anderen Feldern, ergebe sich auch bei diesen nicht ex officio die Einhaltung genormter Qualitätsstandards, so Kopp.

Daher regt der Verband an, diesen Sachverhalt der Gleichschaltung der Eichämter mit Kalibrierlaboratorien bei nicht der gesetzlichen Eichpflicht unterliegenden Geräten, auch bei der gegenwärtig im Bundestag anliegenden Überarbeitung des MessEG zu berücksichtigen. In freien Märkten müssten sich wirtschaftlich betätigenden Behörden auch schon aus Gründen fairer Wettbewerbsbedingungen der amtlichen Überwachung ihres Qualitätsmanagements stellen.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)