Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
20.05.2024

07.09.2016

Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmittlen mit Vitamin B6

Teilen:


Vitamin B6 spielt eine wichtige Rolle im menschlichen Organismus. So trägt es unter anderem zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die empfohlene Tagesmenge liegt bei Kindern (1-14 Jahre) zwischen 0,4 und 1,4 Milligramm, bei Jugendlichen und Erwachsenen - abhängig von Alter und Geschlecht - zwischen 1,2 und 1,6 Milligramm pro Tag. Das Vitamin kann z. B. durch den Verzehr von Walnüssen, Hühnerfleisch oder Kartoffeln aufgenommen werden. Speziell für den Bereich der Kraftsportarten werden jedoch entsprechende Produkte angeboten, die mit erhöhten Mengen des wasserlöslichen Vitamins angereichert sind. Diese Produkte sind in diversen Geschäften, vor allem jedoch über Online-Shops, frei erhältlich. Grundsätzlich gilt: Bei ausgewogener Ernährung ist die Einnahme von zusätzlichem Vitamin B6 nicht notwendig, bei dauerhaft erhöhter Zufuhr muss sogar mit ernsten gesundheitlichen Einschränkungen gerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund untersucht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) regelmäßig als Food Supplement oder Nahrungsergänzungsmittel deklarierte Produkte, die vor allem an Sportler adressiert sind. Immer wieder werden zum Teil gefährlich hohe Gehalte an Vitamin B6 festgestellt. Während die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Scientific Commitee on Food) für die Aufnahme von Vitamin B6 einen sicheren Höchstwert (save upper level) von maximal 25 mg Vitamin B6 pro Tag (für Erwachsene) festgelegt hat, wird dieser Wert bei einigen Proben um ein vielfaches überschritten. Dabei kann die regelmäßige Aufnahme von Vitamin B6 über dem sicheren Höchstwert negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben, es drohen Lähmungserscheinungen, Taubheit oder Reflexausfälle. Das LGL beurteilt solche Produkte daher als nicht sichere Lebensmittel und veranlasst deren Herausnahme aus dem Handel durch die Behörden vor Ort.

Für den Verbraucher sind hohe Gehalte an Vitaminen oder Mineralstoffen an dem verpflichtend anzugebenen Prozentsatz des Referenzwertes erkennbar (Nutrient Reference Value - NRV), wenn dieser den Wert von 100 % deutlich überschreitet. Insbesondere bei Produkten aus dem Internet findet sich oftmals nur eine amerikanische Kennzeichnung, die diesbezüglich von der Vorgabe nach europäischem Recht abweicht. Das LGL rät daher, vor dem Kauf von Sportprodukten, insbesondere ausländischer Produkte im Internet, die Vitamin B6-Angaben wenigstens kritisch zu prüfen, wenn nicht gar ganz vom Kauf abzusehen.

» Weitere Informationen

Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit