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20.05.2024

26.02.2016

Standard zur einheitlichen Dokumentation von Forschungsaktivitäten vorgestellt

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Mit seinen "Empfehlungen zur Spezifikation des Kerndatensatz Forschung" legt der Wissenschaftsrat einen Standard vor, der es Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen ermöglicht, ihre Forschungsaktivitäten künftig in einheitlicher Weise zu dokumentieren. Damit wird für alle forschenden Einrichtungen, die regelmäßig und teils mit großem Aufwand für unterschiedliche Adressaten Berichte über ihre Tätigkeiten zusammenstellen müssen, der Arbeitsalltag deutlich einfacher werden.

Der Kerndatensatz Forschung deckt Angaben zu sechs inhaltlichen Bereichen ab: Beschäftigte, Nachwuchsförderung, Drittmittel und Finanzen, Patente und Ausgründungen, Publikationen sowie Forschungsinfrastrukturen. Die meisten dieser Angaben machen wissenschaftliche Einrichtungen auch heute schon. Durch eine Angleichung der Definitionen kann jedoch die Qualität der weiter gegebenen Daten und damit nicht zuletzt auch der Nutzen, den die Daten für die Einrichtungen selbst haben, erhöht werden.

Durch die Spezifikation werden keine neuen Berichtspflichten geschaffen. Die wissenschaftlichen Einrichtungen bleiben Dateneigner und müssen bei jeder Anfrage gesondert prüfen, ob sie in rechtlicher und vertraglicher Hinsicht berechtigt sind, die angefragten Daten zur Verfügung zu stellen. Forschungsinformationssysteme, wie sie in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert wurden, können die Bereitstellung dieser Daten wesentlich unterstützen. Die Schaffung neuer, einrichtungsübergreifender oder gar nationaler Datenbanken ist nicht vorgesehen.

"Das war ein Kraftakt", kommentierte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, der Münchner Bildungswissenschaftler Manfred Prenzel, die Veröffentlichung der Spezifikation des Kerndatensatzes und der Empfehlungen. Über zwei Jahre hatten mehrere Gruppen von Experten Vorschläge erarbeitet, die zuletzt auch im Internet kommentiert werden konnten. Hundert Einrichtungen nahmen von dieser Möglichkeit Gebrauch und meldeten sich mit teils detaillierten Anpassungsvorschlägen, aber auch mit viel Zustimmung zurück. Viele dieser vorgebrachten Verbesserungsvorschläge, beispielsweise dazu, wie künftig Angaben zu Beschäftigten gestaltet werden sollten, fanden Berücksichtigung und wurden in die ursprüngliche Vorlage eingearbeitet. Die auf diese Weise konsolidierte Spezifikation wird als Anlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats veröffentlicht.

Die Initiative zu dem gesamten Projekt kam aus der Wissenschaft selbst. "Es ist dies der Anfang eines Verständigungsprozesses, der hoffentlich Schule machen wird", so Prenzel. Trotz teils äußerst unterschiedlicher Ansprüche sei es gelungen, sich auf gemeinsame Standards für die Dokumentation einiger wichtiger Aspekte von Forschung zu verständigen. "Standards machen das Leben leichter", erläuterte Prenzel weiter. "Genauso, wie man weiß, dass A4-Papier in einen C4-Umschlag passt, so wissen Hochschulen und Forschungsinstitute künftig, wie sie auf eine Frage nach der Zahl ihrer strukturierten Promotionsprogramme antworten können. Und derjenige, der diese Daten erfragt, weiß, wie die Antwort auf diese Frage zu verstehen ist." Allerdings - und das betonte Prenzel ausdrücklich - kann der Kerndatensatz Forschung keine Leistungsbewertungen vornehmen oder gar ersetzen. "Es bleibt dabei, dass Forschung nur von einschlägig qualifizierten Peers bewertet werden kann. Ihnen bietet der Kerndatensatz eine belastbare Datengrundlage für ihre Tätigkeit."

Angesichts der Vielfalt im deutschen Wissenschaftssystem, empfiehlt der Wissenschaftsrat die Einrichtung eines Helpdesks, der für eine Einführungsphase die Einrichtungen unterstützen soll. Dieser soll unter anderem bei Klärungsbedarf hinsichtlich der Spezifikation gut erreichbar sein und eine öffentlich zugängliche Dokumentation zu den gesammelten Erfahrungen bereitstellen. "Wir glauben, dass der Kerndatensatz sich bewähren wird, halten es aber für sinnvoll, seine Effekte nach einigen Jahren zu analysieren", schloss der Vorsitzende des Wissenschaftsrates seine Erläuterung ab. Der Kerndatensatz soll alle fünf Jahre unter Beteiligung einschlägiger Experten angepasst und weiterentwickelt werden können.

» Weitere Informationen

» Empfehlungen zur Spezifikation des Kerndatensatz Forschung

Quelle: Wissenschaftsrat