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17.05.2024

22.06.2015

Eintrag von Mikroschadstoffen in Gewässer kaum vermeidbar

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Unter dem Begriffen Mikroverunreinigungen oder Mikroschadstoffe versteht man synthetische organische Stoffe, die in Gewässern in Konzentrationen von Nano- und Mikrogramm pro Liter oder noch geringeren Konzentrationen vorkommen. Einige dieser Stoffe können bereits in sehr niedrigen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme haben und/oder die Gewinnung von Trinkwasser aus dem Rohwasser negativ beeinflussen. Derzeit werden vor allem Human- und Tierarzneimittelrückstände (inklusive Röntgenkontrastmittel) sowie deren jeweilige Um- bzw. Abbauprodukte thematisiert.

Unsachgemäße Entsorgung oder Umwandlungsprodukte

Heute ist der Eintrag von Mikroschadstoffen durch Abwassereinleitungen in die Gewässer nicht vermeidbar. Arzneimittel können entweder durch unsachgemäße Entsorgung über die Toilette, nach ihrer Anwendung als schwer abbaubare Ausgangssubstanzen oder als Umwandlungsprodukte via Urin und Fäkalien in kommunale Abwässer gelangen. Aufgrund des hohen Verbrauchs und der Stabilität der Stoffe können sie mittlerweile in Oberflächengewässern, im Grundwasser und teilweise auch im Trinkwasser nachgewiesen werden. Durch Transformations- und Abbauprozesse entsteht eine Vielzahl von Folgeprodukten, über deren toxikologische Bedeutung noch keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Bislang ist die Datenlage zur Bewertung von anthropogenen Spurenstoffen und ihren Abbauprodukten in den Gewässern unvollständig.

4. Reinigungsstufe in Kläranlagen?

Um Mikroverunreinigungen zu verringern oder - noch besser -zu vermeiden, wird die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen diskutiert. Die heutige Kläranlagentechnik ist nicht in der Lage, eine verlässlich wirksame Reduktion der Arzneimittelfracht zu garantieren. Die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe (Ozonierung, Pulveraktivkohledosierung) verringert zwar nachweislich die Konzentration von ausgewählten Arzneimittelrückständen, stellt aber für die Kläranlagenbetreiber eine erhebliche Investition dar. Daher sind umfangreiche Untersuchungsprogramme mit einem Schwerpunkt auf den Arzneimitteln / Röntgenkontrastmitteln in Gewässern und Kläranlagenabläufen geplant.

Anpassung der OberflächengewässerVO bis September 2015

Bislang gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte für Mikroschadstoffe. Lediglich biologische Auffälligkeiten führen zu weitergehenden Gewässeruntersuchungen. Gesetzliche Vorgaben sollen aber zukünftig so angepasst werden, dass Mikroschadstoffe kontrolliert und eingedämmt werden können. Folgende gesetzliche Regelungen befassen sich mit dem Thema:

  • Richtlinie 2013/39/EU vom 12.8.2013:
    Sie verschärft und erweitert den Katalog der prioritären Stoffe. Außerdem schafft sie eine Beobachtungsliste für weitere Substanzen, über die noch nicht für eine Aufnahme als prioritäre Stoffe entschieden ist. Dazu gehören auch pharmazeutische Stoffe.
  • Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
    Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) des Bundes ist bis zum September 2015 an die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie anzupassen. Derzeit sieht die OGewV für eine Vielzahl von Stoffen lediglich ökologisch abgeleitete Orientierungswerte vor. Zu diesen Stoffgruppen gehören die Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel, für die es noch keine gesetzlich geregelten Grenzwerte gibt. Für die Röntgenkontrastmittel Iopamidol und Amidotrizoesäure wurde 2014 durch das Umweltbundesamt lediglich ein gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) von 1 μg/l festgelegt.
  • EG-Wasserrahmenrichtlinie
    Im Maßnahmenprogramm des 2. Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für eine Mehrzahl von Kläranlagen eine vertiefende Untersuchung der Arzneimittel- und Röntgenkontrastmitteleinträge in die Gewässer aufgenommen. Diese Untersuchungen umfassen ein Monitoring im Gewässer und im Kläranlagenablauf. Maßnahmenträger sind hierfür die Betreiber der Kläranlagen. Dies sind neben den sondergesetzlichen Wasserverbänden die zuständigen Kommunen.

Quelle: Eurofins Scientific