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20.05.2024

22.07.2013

MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 mit 65 Änderungen und Neuaufnahmen vorgelegt

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Verschiedene Metalle und ihre Verbindungen finden sich unter den 65 Änderungen und Neuaufnahmen, die die von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgelegte MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 enthält. Neue MAK-Werte gibt es demnach für organische Methylzinn- oder anorganische Lithiumverbindungen, der MAK-Wert für Kupfer wurde gesenkt und der für Selen erneut bestätigt. Darüber hinaus ordnete die Kommission Galliumarsenid im Paket mit "Arsen und seinen anorganischen Verbindungen" als "krebserzeugend" ein und zeigte Forschungsbedarf für Lithiummetall und seine stark reizenden anorganischen Verbindungen auf. Galliumarsenid oder Lithium in den Akkumulatoren kommen beispielsweise in modernen technischen Geräten wie Smartphones zur Anwendung. Lithiumsalze werden unter anderem in der Psychiatrie eingesetzt, Selen in Nahrungsergänzungsmitteln. Außerdem hat die Kommission auch den MAK-Wert für Methoxychlor erneut überprüft und gesenkt. Dieser in Insektiziden verwendete Stoff ist in Europa verboten.

Wie in jedem Jahr hat die Senatskommission die MAK- und BAT-Werte-Liste der Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben und somit die wissenschaftliche Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gelegt. Zu den 65 überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die MAK- und BAT-Werte-Liste gibt mit dem MAK-Wert an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die Liste auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Darüber hinaus weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW beziehungsweise BAR-Werte) beschrieben.

Der Tatsache, dass der MAK-Wert als Mittelwert, der keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringt, als Bewertungsgrundlage oft nicht ausreicht, tragen die sogenannten Kurzzeit-Kategorien Rechnung. Denn kurzfristige Maxima in der Belastung können ebenfalls schädlich sein. Deshalb hat die Kommission Kupfer und seine anorganischen Verbindungen sowie Methylzinnverbindungen neben der Senkung des MAK-Wertes außerdem in die Kategorie II als resorptiv wirksame Stoffe mit Höchstgrenzwerten eingeordnet. Zusätzlich wurden beide Stoffgruppen auf ihre fruchtschädigende Wirkung hin untersucht und in Gruppe C eingeordnet: Bei Einhaltung des MAK-Wertes ist keine Beeinträchtigung zu befürchten. Einige der Methylzinnverbindungen - nämlich die mit drei oder vier Methylgruppen, also Tri- oder Tetramethylzinnverbindungen - wurden mit der Zusatzbezeichnung "H" versehen. Diese kennzeichnet, dass die Stoffe auch bei eingehaltenem MAK-Wert speziell über die Haut aufgenommen werden können und negative Wirkung entfalten. Stoffe, für die entsprechende Daten zur Bewertung fehlen, erhalten keine MAK-Werte. In diese Kategorie IIb hat die Kommission 2012 unter anderem Lithiummetall und seine stark reizenden anorganischen Verbindungen sowie Zeolithe eingestuft, wie sie in Katzenstreu zum Einsatz kommen.

Die Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 können bis zum 31. Dezember 2013, gegebenenfalls unter Einsendung neuer Daten, wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG. Die Liste 2013 ist die zweite, die auch vollständig online im Open Access veröffentlicht wird.

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Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)