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20.05.2024

05.03.2013

EU Kommission will Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien

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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Arbeitnehmer besser vor den Risiken zu schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Sie hat insbesondere vorgeschlagen, fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien zu ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt.

Nach dem Vorschlag müssten Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung. Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt, so zum Beispiel in der Fertigungsindustrie und im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich.

Der Vorschlag ist in zwei Konsultationsrunden von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf EU-Ebene sowie im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erörtert worden.

Hintergrund

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Informationen Anwendern über die mit der Anwendung verbundenen Gesundheitsrisiken zu geben sind, indem einheitliche Kommunikationselemente wie Piktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise auf Packungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter verwendet werden. Die Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft.

Die fünf mit diesem Vorschlag zu ändernden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG und 2004/37/EG) beziehen sich derzeit alle auf geltende EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die am 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgehoben werden.

Quelle: EU Kommission