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20.05.2024

22.02.2013

VUP lässt staatlich vorgegebene Finanzierungspraxis der DAkkS gerichtlich überprüfen

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Der Vorstand des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat in seiner Sitzung am 14.02.2013 in Gießen beschlossen, die Finanzierungspraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gerichtlich überprüfen zu lassen. Der VUP weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es ihm dabei nicht um ein generelles Infragestellen der DAkkS geht. Der Unternehmerverband stehe als Interessenvertretung der Branche nach wie vor hinter dem hoheitlich geführten Akkreditierungssystem und der nationalen Akkreditierungsstelle.

Mit der Umstrukturierung des deutschen Akkreditierungssystems und der Einführung behördlicher Strukturen sind die Kosten der nunmehr amtlichen Überwachung des Qualitätsmanagements der Laboratorien um durchschnittlich mehr als das Doppelte angestiegen. Damit greife der Staat über seine für den Betroffenen kaum nachvollziehbare Gebührenverordnung mittelbar in den Markt ein. Dieses ist aus der Sicht der Privatwirtschaft nicht mehr zu akzeptieren, so der VUP. Auch im europäischen Vergleich sähen sich deutsche Laboratorien durch die hohen, kaum transparenten Gebührensätze benachteiligt.

Nach eingehender rechtlicher Beratung durch mehrere Fachanwälte sieht der VUP die Ursache dieser Problematik in der seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgegebenen Finanzierungsstruktur der DAkkS. Diese sollten einer eingehenden gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden, schlossen die Verwaltungsrechtler.

Der VUP bietet seinen Mitglieder an, alle beanstandungswürdigen Gebührenbescheide ab sofort einer eigens eingerichteten, verbandsinternen Beschwerdestelle vorzulegen. Die Beanstandungen werden hier durch einen renomierten Fachanwalt geprüft und mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen versehen. Die Kosten dieser Beratung trägt der VUP.

Zudem beabsichtigt der Verband in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen einige ausgewählte, geeignete Fälle eventuell auch über mehrere Instanzen vor Gericht durch fachliche und finanzielle Unterstützung zu begleiten. Hiermit ist beabsichtigt, in parallelen Musterverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahren zu einer generellen gerichtlichen Klärung dieser Problematik zu gelangen.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)