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11.05.2024

28.07.2011

Neuer Grenzwert für Uran im Trinkwasser ab November 2011

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Vielerorts ist Uran in kleinsten Mengen in Leitungs- und Mineralwässern enthalten. Verantwortlich dafür sind uranhaltige Mineralien, die durch Witterungseinflüsse zerfallen und dabei Uranverbindungen freisetzen. Aufgrund der subchronischen Toxizität des Urans wird schon seit geraumer Zeit die Einführung eines Grenzwertes für Trink- und Mineralwässer gefordert.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11 Mai 2011 die Änderung der Trinkwasserverordnung bekannt gegeben. Sie tritt am 01. November 2011 in Kraft und legt unter anderem einen Uran-Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter fest. Auch Mineralwasser, das als "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" beworben wird, darf ab 01. November 2011nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten.

Um Uran im Spurenbereich exakt quantifizieren zu können, sind im Allgemeinen recht aufwendige und teure Analysenverfahren wie beispielsweise die induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) erforderlich. Mit dem VA Computrace 797 von Metrohm lässt sich hingegen gelöstes Uran in Form von U(VI) einfach und kostengünstig bestimmen. Die voltammetrische Uranbestimmung mit dem VA Computrace 797 ist ebenso genau und leistungsfähig wie gängige ICP-MS-Verfahren.

Das AdCSV-Verfahren (Adsorptive Cathodic Stripping Voltammetry) zur voltammetrischen Bestimmung des Urangehalts beruht auf der Komplexierung von U(VI) mit Chloranilsäure (2,5-Dichlor-3,6-dihydroxy-1,4-benzochinon). Es lassen sich Urangehalte bis in den ng/L-Bereich quantitativ erfassen. Dieses voltammetrische Messverfahren ist in der seit 2009 gültigen DIN-Norm 38406-17 festgelegt.

Die voltammetrische Bestimmung von Uran kann somit als allgemein anerkanntes Verfahren in der täglichen Praxis zur Überwachung von Grundwässern, Rohwässern, Trinkwässern, natürlichen Mineralwässern, Tafelwässern, Quellwässern sowie organisch schwach belasteten Oberflächenwässern genutzt werden.

Quelle: Deutsche METROHM GmbH & Co. KG