Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
20.05.2024

15.12.2009

Forschungsinstitute der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten neue Namen

Teilen:


Die Forschungsinstitute der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhalten neue Namen und Namenskürzel. Ab 1. Januar 2010 wird das bisherige BGIA in Sankt Augustin den Namen "Institut für Arbeitsschutz der DGUV" tragen und das Kürzel "IFA" führen. Das BGAG in Dresden heißt zukünftig "Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV", Kürzel ist IAG. Der Akademiecampus in Dresden ändert seine Bezeichnung von der bisherigen BG-Akademie auf die neue "DGUV Akademie". Das bisherige BGFA in Bochum hat seinen Namen bereits am 20. November 2009 geändert. Es heißt nun Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV - Institut der Ruhr-Universität Bochum, kurz IPA.

"Die Umbenennung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Auftreten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung", erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV. Diesen Weg haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit der Fusion ihrer Verbände zur DGUV im Jahr 2007 begonnen. "Damit haben sich auch die Aufgabengebiete der Institute erweitert, die nicht mehr nur im Arbeitsschutz, sondern auch zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schule, Hochschule und Kita forschen. Ich bin mir sicher, dass auch die neuen Namen bald schon starke Markenzeichen in der Prävention sind."

In den drei Instituten der DGUV beschäftigen sich rund 500 Mitarbeiter mit den Ursachen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und vor allem mit deren Verhütung. Dazu gehören klassische Arbeitsschutzthemen wie der Lärmschutz, Gefahrstoffe, Maschinensicherheit, Ergonomie und Arbeitsmedizin, aber auch neue Themenfelder wie psychische Belastungen und Arbeitsorganisation. Mit ihrer Arbeit unterstützen die Institute Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrem gesetzlichen Auftrag, die Prävention am Arbeitsplatz und in der Schule mit allen geeigneten Mitteln zu fördern.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)