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20.05.2024

03.12.2009

Einrichtung einer "Deutschen Digitalen Bibliothek" beschlossen

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Am 2. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) gebilligt. Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hatte ihr bereits auf ihrer Jahrestagung im Oktober 2009 zugestimmt.

Noch sind viele Zeugnisse unserer Kultur ebenso wie zahlreiche wissenschaftliche Informationen nur zu einem kleinen Teil für ein breites Publikum zugänglich. Dies soll sich grundlegend ändern: Kulturelles Erbe und wissenschaftliche Informationen sollen in Deutschland und Europa digital erfasst und über das Internet für jedermann erreichbar werden.

Auf deutscher Seite wird deshalb die Deutsche Digitale Bibliothek eingerichtet. Mit der DDB sollen die Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und durch spezielle Suchwerkzeuge erschlossen werden.

Die DDB wird in die Europäische Digitale Bibliothek "Europeana" integriert. Sie ist ein Verbund der nationalen digitalen Bibliotheken, zu denen auch die DDB gehört. Ihre Einrichtung hat der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der EU-Kommission bereits 2006 beschlossen. Das Zugangsportal zur Europeana wurde am 20. November 2008 vom Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso frei geschaltet.

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Quelle: REGIERUNGonline